28.04.2022, 10:03
Hallo in die Runde,
ich wollte mal nach euren Erfahrungswerten erkundigen:
Ich arbeite in einer mittelständischen Kanzlei, auf Sicht werden 1-2 Partner ihren Anteil verkaufen wollen. Sie hat eine gute Lage in einer kleineren Stadt (40.000 Einwohner). Nach dem Willen der Partner sollte am Besten die Umsatzmethode zur Kanzleibewertung stattfinden - was nach meinem Dafürhalten Quatsch ist. Keiner weiß, welche Mandate erhalten bleiben, erst recht nicht, ob die Stundenhonorare gezahlt werden. Gleichwohl ist der Name der Kanzlei ein großes Schwungrad, auch die Organisation als solche müsste nicht aufgebaut werden. Hat jemand hier in letzter Zeit eine Partnerschaft erworben und kann aus eigenen Erfahrungen berichten?
Vielen Dank!
ich wollte mal nach euren Erfahrungswerten erkundigen:
Ich arbeite in einer mittelständischen Kanzlei, auf Sicht werden 1-2 Partner ihren Anteil verkaufen wollen. Sie hat eine gute Lage in einer kleineren Stadt (40.000 Einwohner). Nach dem Willen der Partner sollte am Besten die Umsatzmethode zur Kanzleibewertung stattfinden - was nach meinem Dafürhalten Quatsch ist. Keiner weiß, welche Mandate erhalten bleiben, erst recht nicht, ob die Stundenhonorare gezahlt werden. Gleichwohl ist der Name der Kanzlei ein großes Schwungrad, auch die Organisation als solche müsste nicht aufgebaut werden. Hat jemand hier in letzter Zeit eine Partnerschaft erworben und kann aus eigenen Erfahrungen berichten?
Vielen Dank!
28.04.2022, 11:04
Also frei Verhandlungsbasis so kenne ich das. Wenn kein Käufer da ist, dann hat der Verkäufer Pech. Soll er sich einen anderen suchen oder bis zum Tod arbeiten.
Umsatzmethode unter Anwendung eines Faktors ist natürlich eine Methode zur wertvestimmung. Bei Rechtsanwälten dürfte der Faktor des Umsatzes eher so bei 0,6-1,3 liegen. Abhängig vom Digitalisierunggrad und Struktur.
Wichtig ist. Die Partnerschaft bzw. die Erträge daraus müssen so lukrativ sein, dass du weiter dein bisheriges Gehalt zum Leben hast und das sich in 6-9 Jahren die Schulden zur Ablöse abbezahlen lassen.
Sonst nicht gut.
Handelt die alten RA runter :) und fragt Sie höflich, ob sie bereits andere Käufer haben. Wenn nein fällt die vorzeitige Rente mit 67 wohl aus…. Hehe
Umsatzmethode unter Anwendung eines Faktors ist natürlich eine Methode zur wertvestimmung. Bei Rechtsanwälten dürfte der Faktor des Umsatzes eher so bei 0,6-1,3 liegen. Abhängig vom Digitalisierunggrad und Struktur.
Wichtig ist. Die Partnerschaft bzw. die Erträge daraus müssen so lukrativ sein, dass du weiter dein bisheriges Gehalt zum Leben hast und das sich in 6-9 Jahren die Schulden zur Ablöse abbezahlen lassen.
Sonst nicht gut.
Handelt die alten RA runter :) und fragt Sie höflich, ob sie bereits andere Käufer haben. Wenn nein fällt die vorzeitige Rente mit 67 wohl aus…. Hehe
29.04.2022, 14:54
(28.04.2022, 10:03)GastHessen90 schrieb: Hallo in die Runde,
ich wollte mal nach euren Erfahrungswerten erkundigen:
Ich arbeite in einer mittelständischen Kanzlei, auf Sicht werden 1-2 Partner ihren Anteil verkaufen wollen. Sie hat eine gute Lage in einer kleineren Stadt (40.000 Einwohner). Nach dem Willen der Partner sollte am Besten die Umsatzmethode zur Kanzleibewertung stattfinden - was nach meinem Dafürhalten Quatsch ist. Keiner weiß, welche Mandate erhalten bleiben, erst recht nicht, ob die Stundenhonorare gezahlt werden. Gleichwohl ist der Name der Kanzlei ein großes Schwungrad, auch die Organisation als solche müsste nicht aufgebaut werden. Hat jemand hier in letzter Zeit eine Partnerschaft erworben und kann aus eigenen Erfahrungen berichten?
Vielen Dank!
Reiner Umsatz ist natürlich Quatsch. Die Kostenquote ist auch entscheidend. Was bringt Dir eine Kanzlei mit riesen Umsatz aber genauso hohen Kosten? Ich würde da mal eher den Gewinn/die Entnahmen als Maßstab nehmen und einen Faktor ansetzen. Ggf. nur einen Teil sofort zahlen und den Rest als Earn-out