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Eigenhändig geschriebener Lebenslauf
King-Georges
Unregistered
 
#1
17.07.2013, 18:39
Hallo,
auf Euren Info-Seiten sind ja die ganzen Informationen für Richterbewerbungen sehr gut zusammengestellt. Ein großes Lob dafür.

Nun muss man ja häufig einen "eigenhändig geschriebenen LEbenslauf" beifügen (Nds, NRW).

Habt Ihr bei Euren Recherchen eine Info bekommen, was die sich darunter vorstellen (Aufsatzform?)?

Herzlichen Dank!!!
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Kat
Unregistered
 
#2
04.09.2013, 00:47
Gerüchten zufolge wollen die den Lebenslauf im Zweifel dazu nutzen, um vergleichen zu können, ob schließlich auch die Examensklausuren von demselben geschrieben wurden (Schriftvergleich) :D

Glaub ich nicht so wirklich dran... Ob Aufsatzform oder tabellarisch würde ich mir zunächst in der Referendarabteilung, wo Du Dich bewirbst, nachfragen. Nicht dass Du Dir zuviel Arbeit machst! Ich denke aber, dass handgeschrieben, aber tabellarisch ausreicht.
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Gerry
Unregistered
 
#3
04.09.2013, 14:15
Er meinte nicht die Ref-Bewerbungen, sondern die Bewerbung für den Staatsdienst. Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich damals den Lebenslauf in Aufsatzform geschrieben. Ist zwar Arbeit, aber wenn die das so haben wollen...
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Gast
Unregistered
 
#4
01.09.2020, 21:45
Kann für Berlin bestätigen: Aufsatzform.

Den Zweck habe ich nie erfahren. Vielleicht ein früher Filter, "einfach so" Bewerbungen zu filtern xD
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Gast
Unregistered
 
#5
02.09.2020, 09:43
(04.09.2013, 14:15)Gerry schrieb:  Er meinte nicht die Ref-Bewerbungen, ...


Dazu hier: https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...p?tid=2469
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Gast
Unregistered
 
#6
03.09.2020, 10:03
(02.09.2020, 09:43)Gast schrieb:  
(04.09.2013, 14:15)Gerry schrieb:  Er meinte nicht die Ref-Bewerbungen, ...


Dazu hier: https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...p?tid=2469

hier gibt es nur einen Post.
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