10.01.2022, 23:29
Hallo miteinander,
ich interessiere mich dafür, nach dem Ref, bin noch Student, einen FA Lehrgang zu machen. Gibt es eine Frist, in welcher man die Klausuren nach Beginn des Lehrgangs geschrieben haben muss? In der FAO finde ich dazu nichts. Ist das abhängig vom Anbieter?
ich interessiere mich dafür, nach dem Ref, bin noch Student, einen FA Lehrgang zu machen. Gibt es eine Frist, in welcher man die Klausuren nach Beginn des Lehrgangs geschrieben haben muss? In der FAO finde ich dazu nichts. Ist das abhängig vom Anbieter?
28.01.2022, 14:14
Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die meisten werden eine Frist haben, bis wann du die Klausuren schreiben musst, ohne dass du den Kurs verlängerst.
Ich z.B. habe meine an der FernUni Hagen gemacht und musste einmalig kostenpflichtig um 3 Monate verlängern.
Mit der FAO hat das nur insoweit zu tun, dass du ab Beginn des FA-Kurses deine 15 Fortbildungsstunden jedes Jahr leisten musst. Der Kurs wird dabei angerechnet.
An der FernUni Hagen muss man Lernkontrollaufgaben einreichen. Hast du in einem Jahr zu wenig gemacht (ich glaube mindestens 2 pro Jahr waren für die 15h notwendig), hast du deine Fortbildungspflicht nicht erfüllt.
Ich z.B. habe meine an der FernUni Hagen gemacht und musste einmalig kostenpflichtig um 3 Monate verlängern.
Mit der FAO hat das nur insoweit zu tun, dass du ab Beginn des FA-Kurses deine 15 Fortbildungsstunden jedes Jahr leisten musst. Der Kurs wird dabei angerechnet.
An der FernUni Hagen muss man Lernkontrollaufgaben einreichen. Hast du in einem Jahr zu wenig gemacht (ich glaube mindestens 2 pro Jahr waren für die 15h notwendig), hast du deine Fortbildungspflicht nicht erfüllt.
29.01.2022, 12:01
(10.01.2022, 23:29)GastStudi schrieb: Hallo miteinander,
ich interessiere mich dafür, nach dem Ref, bin noch Student, einen FA Lehrgang zu machen. Gibt es eine Frist, in welcher man die Klausuren nach Beginn des Lehrgangs geschrieben haben muss? In der FAO finde ich dazu nichts. Ist das abhängig vom Anbieter?
Ich weiß, es ist angenehmer sich mit solchen Dingen als mit Lernen zu beschäftigen, aber mach doch erstmal die beiden Examina und kümmer dich dann darum. Wenn es soweit ist, wird dir vom Anbieter schon mitgeteilt, welche Fristen du einhalten musst.
(geschrieben von jemand, der gerade im Forum abhängt statt an seiner Diss zu schreiben)
29.01.2022, 14:33
(28.01.2022, 14:14)Gast schrieb: Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die meisten werden eine Frist haben, bis wann du die Klausuren schreiben musst, ohne dass du den Kurs verlängerst.
Ich z.B. habe meine an der FernUni Hagen gemacht und musste einmalig kostenpflichtig um 3 Monate verlängern.
Mit der FAO hat das nur insoweit zu tun, dass du ab Beginn des FA-Kurses deine 15 Fortbildungsstunden jedes Jahr leisten musst. Der Kurs wird dabei angerechnet.
An der FernUni Hagen muss man Lernkontrollaufgaben einreichen. Hast du in einem Jahr zu wenig gemacht (ich glaube mindestens 2 pro Jahr waren für die 15h notwendig), hast du deine Fortbildungspflicht nicht erfüllt.
Musst du die Fortbildung nicht erst ab Erhalt des Fachanwaltstitels machen?

29.01.2022, 15:59
(29.01.2022, 14:33)Gast schrieb:(28.01.2022, 14:14)Gast schrieb: Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die meisten werden eine Frist haben, bis wann du die Klausuren schreiben musst, ohne dass du den Kurs verlängerst.
Ich z.B. habe meine an der FernUni Hagen gemacht und musste einmalig kostenpflichtig um 3 Monate verlängern.
Mit der FAO hat das nur insoweit zu tun, dass du ab Beginn des FA-Kurses deine 15 Fortbildungsstunden jedes Jahr leisten musst. Der Kurs wird dabei angerechnet.
An der FernUni Hagen muss man Lernkontrollaufgaben einreichen. Hast du in einem Jahr zu wenig gemacht (ich glaube mindestens 2 pro Jahr waren für die 15h notwendig), hast du deine Fortbildungspflicht nicht erfüllt.
Musst du die Fortbildung nicht erst ab Erhalt des Fachanwaltstitels machen?
nein. Wie kommst du drauf? Schon einmal FAO gelesen? Steht alles drin
29.01.2022, 16:49
(29.01.2022, 15:59)Gast schrieb:(29.01.2022, 14:33)Gast schrieb:(28.01.2022, 14:14)Gast schrieb: Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die meisten werden eine Frist haben, bis wann du die Klausuren schreiben musst, ohne dass du den Kurs verlängerst.
Ich z.B. habe meine an der FernUni Hagen gemacht und musste einmalig kostenpflichtig um 3 Monate verlängern.
Mit der FAO hat das nur insoweit zu tun, dass du ab Beginn des FA-Kurses deine 15 Fortbildungsstunden jedes Jahr leisten musst. Der Kurs wird dabei angerechnet.
An der FernUni Hagen muss man Lernkontrollaufgaben einreichen. Hast du in einem Jahr zu wenig gemacht (ich glaube mindestens 2 pro Jahr waren für die 15h notwendig), hast du deine Fortbildungspflicht nicht erfüllt.
Musst du die Fortbildung nicht erst ab Erhalt des Fachanwaltstitels machen?
nein. Wie kommst du drauf? Schon einmal FAO gelesen? Steht alles drin
Ja ich habe sie gelesen, eben drum kam ich darauf. Wenn du den theoretischen Teil abgelegt hast, fürhst du doch noch keine Fachanwaltsbezeichnung?
§ 15
Fortbildung
(1) 1 Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. 2 Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus. 3 Bei dozierender Teilnahme ist die Vorbereitungszeit in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.
29.01.2022, 17:24
§4 FAO
(2) Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen.
D.h du darfst jedes Jahr deine Fortbildungen machen, nachdem du den theoretischen Teil hast, sonst verfällt er und du kannst ihn erneut machen. Fortbildungen kosten Zeit und Geld.
(2) Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen.
D.h du darfst jedes Jahr deine Fortbildungen machen, nachdem du den theoretischen Teil hast, sonst verfällt er und du kannst ihn erneut machen. Fortbildungen kosten Zeit und Geld.
29.01.2022, 18:00
(29.01.2022, 17:24)Gast schrieb: §4 FAO
(2) Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen.
D.h du darfst jedes Jahr deine Fortbildungen machen, nachdem du den theoretischen Teil hast, sonst verfällt er und du kannst ihn erneut machen. Fortbildungen kosten Zeit und Geld.
Und was bedeutet der Zusatz "Lehrgangszeiten sind anzurechnen"?
Der Lehrgang umfasst 120 Zeitstunden. Was wird dann wie angerechnet? Wenn man z.B. im Jahr 2022 jetzt den Lehrgang macht, und die Klausuren 2023 schreibt. Was wird dann angerechnet?
30.01.2022, 01:59
ka, lies im Kommentar