27.12.2021, 21:20
Hallo, soweit ich weis ist kein Visum für ein Aufenthalt in Spanien erforderlich. Ausgenommen ist jedoch die Erwerbstätigkeit in Spanien. Die Wahlstation ist eine Art Pflichtpraktikum und wird davon nicht erfasst?
27.12.2021, 21:28
Schau mal in Art. 45 AEUV.
27.12.2021, 21:36
Oh danke, ganz logisch eigentlich?
28.12.2021, 14:41
Hab meine Wahlstation in Madrid in einer Anwaltskanzlei absolviert. Man braucht da kein Visum, dein Arbeitgeber muss das nur soweit ich mich erinnere bei den spanischen Behörde melden und dann bekommst du eine sog. NIE Nummer (Art vorläufiger Personalausweis).
27.01.2022, 18:05
Wo und bei wem macht ihr eure Wahlstation in Spanien? Müsst ihr da gute Spanischkenntnisse haben? Würde es auch gerne in Spanien machen, aber hab leider nur etwas Grundkenntnisse.