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Wahlstation beim LG oder OLG
Abcdefg
Unregistered
 
#1
04.11.2021, 11:38
Hallo, 

Ich habe meine Zivilstation beim Amtsgericht gemacht und es hat mir sehr gut gefallen, sodass ich weiterhin darin bestärkt wurde Richterin (im Zivilrecht) werden zu wollen. Ich würde gerne meine Wahlstation auch bei einem Gericht machen und schwanke nun zwischen LG und OLG. Thematisch denke ich, dass mir das LG besser gefällt, da ich ungern hauptsächlich Revisionen bearbeiten möchte (wobei ich sagen muss, dass ich damit bisher nicht zu tun hatte, also vielleicht gefällt es mir auch). Außerdem habe ich auch Lust das LG mal mit dem AG zu vergleichen und zu schauen was mir besser gefällt. Meint ihr, dass es ansonsten gute Argumente für das LG oder das OLG geben könnte, insbesondere im Hinblick auf spätere Einstellungschancen in diesem Bezirk oder sonstige Aspekte, die ich übersehe? Ich freue mich außerdem auch über Erfahrungsberichte falls jemand seine Wahlstation bei einem Gericht gemacht hat. Danke!
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Gast
Unregistered
 
#2
04.11.2021, 12:12
(04.11.2021, 11:38)Abcdefg schrieb:  Ich würde gerne meine Wahlstation auch bei einem Gericht machen und schwanke nun zwischen LG und OLG. Thematisch denke ich, dass mir das LG besser gefällt, da ich ungern hauptsächlich Revisionen bearbeiten möchte (wobei ich sagen muss, dass ich damit bisher nicht zu tun hatte, also vielleicht gefällt es mir auch). 
Im zivil- (und familien-) rechtlichen Bereich wird das OLG nicht allzu viele Revisionen bearbeiten. Im Strafrecht sieht das natürlich anders aus.
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Abcdefg
Unregistered
 
#3
04.11.2021, 12:43
(04.11.2021, 12:12)Gast schrieb:  
(04.11.2021, 11:38)Abcdefg schrieb:  Ich würde gerne meine Wahlstation auch bei einem Gericht machen und schwanke nun zwischen LG und OLG. Thematisch denke ich, dass mir das LG besser gefällt, da ich ungern hauptsächlich Revisionen bearbeiten möchte (wobei ich sagen muss, dass ich damit bisher nicht zu tun hatte, also vielleicht gefällt es mir auch). 
Im zivil- (und familien-) rechtlichen Bereich wird das OLG nicht allzu viele Revisionen bearbeiten. Im Strafrecht sieht das natürlich anders aus.

Da hast du natürlich Recht, ich habe mich falsch ausgedrückt und meinte eher, dass man am OLG anders arbeitet, wenn man fast nie erstinstanzlich tätig ist :-)
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Gast
Unregistered
 
#4
04.11.2021, 18:11
Weiß jemand zufällig etwas über die typische Arbeitsbelastung bei einer Absolvierung der Wahlstation bei einem OLG-Senat (oder auch am LG)? Mir ist schon klar, dass das grds. einzelfallabhängig sein wird. Gibt es aber ggf. typischerweise die Tendenz, dass man (auch vor dem Hintergrund der noch anstehenden mündlichen Prüfung und den gerade erst absolvierten schriftlichen Prüfungen) nicht mit Arbeit überfrachtet wird?
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Gast
Unregistered
 
#5
04.11.2021, 19:53
Ich habe mal gehört, dass der Präsident des OLGs des jeweiligen Bezirks beim Einstellungsgespräch dabei ist, weshalb es vorteilhaft sein soll, die Wahlstation beim OLG zu machen. Weiß aber nicht, ob das nur ein Gerücht ist.
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Gast
Unregistered
 
#6
04.11.2021, 22:14
Eine Station beim OLG wird sicherlich in jedem Bundesland gerne gesehen, wenn du dich als Richterin bewirbst. Notwendig ist es meines Wissens aber nirgends. Entscheidend sind und bleiben die Examensnoten.

Was die Arbeitsbelastung angeht, kann ich nur von meiner Wahlstation am OLG berichten: Es wird dort schon erwartet, dass man etwas leistet. Man wird aber nicht mit Arbeit überschüttet und gerade gegen Ende wird auch auf die nahende mündliche Prüfung Rücksicht genommen.

Im Übrigen dürfte sich die Frage LG oder OLG auch nur schwer allgemein beantworten lassen. Da gibt es innerhalb der Gerichte von Kammer zu Kammer bzw. Senat zu Senat erhebliche Unterschiede wegen der Spezialzuständigkeit. Wenn Du kein Berufungsrecht machen möchtest, spricht das natürlich gegen das OLG. Aber das kann dich am LG unter Umständen auch ereilen.
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Gast
Unregistered
 
#7
04.11.2021, 23:00
(04.11.2021, 22:14)Gast schrieb:  Eine Station beim OLG wird sicherlich in jedem Bundesland gerne gesehen, wenn du dich als Richterin bewirbst. Notwendig ist es meines Wissens aber nirgends. Entscheidend sind und bleiben die Examensnoten.

Was die Arbeitsbelastung angeht, kann ich nur von meiner Wahlstation am OLG berichten: Es wird dort schon erwartet, dass man etwas leistet. Man wird aber nicht mit Arbeit überschüttet und gerade gegen Ende wird auch auf die nahende mündliche Prüfung Rücksicht genommen.

Im Übrigen dürfte sich die Frage LG oder OLG auch nur schwer allgemein beantworten lassen. Da gibt es innerhalb der Gerichte von Kammer zu Kammer bzw. Senat zu Senat erhebliche Unterschiede wegen der Spezialzuständigkeit. Wenn Du kein Berufungsrecht machen möchtest, spricht das natürlich gegen das OLG. Aber das kann dich am LG unter Umständen auch ereilen.

Vielen Dank für die Infos!
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Gast
Unregistered
 
#8
16.12.2021, 02:50
Der Vorsitzende der Prüfungskommission meiner staatl. mündl. P. aus dem ersten ist LG-Richter. Im Vorgespräch habe ich diesem meinen Wunsch geäußert, später auch mal Zivilrichter zu werden. Dieser hat mir daraufhin empfohlen, die Wahlstation in dem OLG zu machen, in dessen Bezirk man später auch arbeiten möchte. Er hat das auch gemacht und viele seiner Kollegen auch. Der Vorteil sei dabei, dass sich die Richter am OLG alle kennen. Sprich, wenn über die Einstellung entschieden wird, liegt es nahe, dass der entsprechende Richter einfach gefragt wird, was er von der Person hält.
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Gast
Unregistered
 
#9
16.12.2021, 10:21
Ich kann das zumindest vom Hören-Sagen auch bestätigen. Zwei Richter in meinem Bekanntenkreis haben erwähnt, dass ein Vorsitzender Richter am OLG bei dem Auswahlgespräch dabei ist und es da natürlich ein Vorteil ist, wenn man zuvor gute Leistungen beim OLG gezeigt hat. Ohne die Noten wird man aber natürlich trotzdem nicht genommen.
Es ist aber auch kein Beinbruch, wenn du zum LG gehst, dein Interesse am Richterberuf hast du damit ja auch bekundet. Taktisch sinnvoller ist aber das OLG.
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