01.11.2021, 01:21
Ich habe vor mein Ref in Hessen zu absolvieren und habe mein 1. Examen in Niedersachsen gemacht.
An diejenigen, die von außerhalb nach Hessen fürs Ref gezogen sind, habt ihr Tipps / Literaturempfehlungen zum Reinkommen in das Landesrecht? Wollte die Zeit vorher noch nutzen, um da nicht ganz von null anfangen zu müssen.
Danke!
An diejenigen, die von außerhalb nach Hessen fürs Ref gezogen sind, habt ihr Tipps / Literaturempfehlungen zum Reinkommen in das Landesrecht? Wollte die Zeit vorher noch nutzen, um da nicht ganz von null anfangen zu müssen.
Danke!
01.11.2021, 09:20
Im Allgemeinen gibt es nichts besonderes. Man sollte nur folgendes wissen:
- es gilt das Rechtsträgerprinzip gilt
- das Vorverfahren ist nach 16a HAGVwGO in einigen Fällen entbehrlich
- Rechtsbehelfe (Widerspruch und Klage) gegen Verwaltungsvollstreckungsbescheide oder entsprechende Kostenbescheide nach 16 HAGVwGO haben keine aufschiebende Wirkung, sodass nicht deren Wiederherstellung, sondern nur ihre Anordnung begehrt werden kann
- es gibt Regierungspräsidien als Mittelbehörden
- diese entscheiden über Widersprüche gegen ihre Verwaltungsakte selbst
- Behörden unmittelbar unter den Regierungspräsidien entscheiden nach 16a Abs. 4 HAGVwGO als Ausgangsbehörde auch selbst über den Widerspruch
- nach 7 HAGVwGO gibt es einen Ausschuss, in dem Widerspruchsführer vor der Entscheidung über den Widerspruch angehört werden können - für die Klausur hat das aber wenig Bedeutung
Im Wesentlichen solltest du 7, 16, 16a und die Anlage zum HAGVwGO kennen und dir die drei Regierungspräsidien und die kreisfreien Städte merken.
Man lernt alles Wichtige in der AG und am Anfang der Verwaltungsstation wird eine 100 Seiten lange sogenannte Handakte ausgeteilt, die quasi ein Skript für die Tätigkeit in der hessischen Verwaltung mit Erläuterung der Besonderheiten darstellt. Du brauchst daher eher keine vertiefenden Lehrbücher zum Landesrecht. Allgemein kenne ich nur den Gornig/Horn/Will, die Handakte und Kaiser Skripten haben mir aber gereicht.
- es gilt das Rechtsträgerprinzip gilt
- das Vorverfahren ist nach 16a HAGVwGO in einigen Fällen entbehrlich
- Rechtsbehelfe (Widerspruch und Klage) gegen Verwaltungsvollstreckungsbescheide oder entsprechende Kostenbescheide nach 16 HAGVwGO haben keine aufschiebende Wirkung, sodass nicht deren Wiederherstellung, sondern nur ihre Anordnung begehrt werden kann
- es gibt Regierungspräsidien als Mittelbehörden
- diese entscheiden über Widersprüche gegen ihre Verwaltungsakte selbst
- Behörden unmittelbar unter den Regierungspräsidien entscheiden nach 16a Abs. 4 HAGVwGO als Ausgangsbehörde auch selbst über den Widerspruch
- nach 7 HAGVwGO gibt es einen Ausschuss, in dem Widerspruchsführer vor der Entscheidung über den Widerspruch angehört werden können - für die Klausur hat das aber wenig Bedeutung
Im Wesentlichen solltest du 7, 16, 16a und die Anlage zum HAGVwGO kennen und dir die drei Regierungspräsidien und die kreisfreien Städte merken.
Man lernt alles Wichtige in der AG und am Anfang der Verwaltungsstation wird eine 100 Seiten lange sogenannte Handakte ausgeteilt, die quasi ein Skript für die Tätigkeit in der hessischen Verwaltung mit Erläuterung der Besonderheiten darstellt. Du brauchst daher eher keine vertiefenden Lehrbücher zum Landesrecht. Allgemein kenne ich nur den Gornig/Horn/Will, die Handakte und Kaiser Skripten haben mir aber gereicht.
01.11.2021, 09:44
Also ich habe das Bundesland auch gewechselt und fand es jetzt nicht ganz so easy, wie der Vorposter meint. Die hessische Gemeindeordnung hat bspw. viele Besonderheiten, die ich so noch nicht kannte. Auch die Aufteilung der Zuständigkeiten im Polizeirecht sind anders, in meinem Ursprungsbundesland gab es dafür zwei Gesetze und daher viele Probleme nicht.
Ich habe in der Verwaltungsstation das Skript von Hemmer durchgearbeitet, dass ich im Rep bekommen habe - Jedes andere Skript von JI usw wird es sicher auch tun. Danach war es dann nicht mehr so schlimm, aber am Anfang hab ich mich kurz gefragt, warum ich mir das angetan habe - zumal ich in der AG die einzige war, die nicht in Hessen ihr 1.Examen gemacht hat.
Aber vorher vorbereiten muss man sich meiner Ansicht nicht. Es reicht, sich das in der Verwaltungsstation draufzuschaffen. Am Ende des Tages ist es auch kein gänzlich anderes Recht, also man fängt definitiv nicht bei 0% an, gefühlt - wenn man den Anfangsschock überwunden hat - bei 80%.
Ich habe in der Verwaltungsstation das Skript von Hemmer durchgearbeitet, dass ich im Rep bekommen habe - Jedes andere Skript von JI usw wird es sicher auch tun. Danach war es dann nicht mehr so schlimm, aber am Anfang hab ich mich kurz gefragt, warum ich mir das angetan habe - zumal ich in der AG die einzige war, die nicht in Hessen ihr 1.Examen gemacht hat.
Aber vorher vorbereiten muss man sich meiner Ansicht nicht. Es reicht, sich das in der Verwaltungsstation draufzuschaffen. Am Ende des Tages ist es auch kein gänzlich anderes Recht, also man fängt definitiv nicht bei 0% an, gefühlt - wenn man den Anfangsschock überwunden hat - bei 80%.
01.11.2021, 12:49
Danke auch beiden. Auch für die ausführliche Auflistung.
Dann wird das ja hoffentlich nicht ganz so schlimm werden.
Dann wird das ja hoffentlich nicht ganz so schlimm werden.