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Meinungen Langzeitref?
Gast
Unregistered
 
#11
19.09.2018, 10:20
Du kannst pushen, so viel du willst, da das noch nicht eingeführt ist, wirst du hier auch keine Erfahrungsberichte kriegen.
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saar
Unregistered
 
#12
29.09.2018, 15:14
Hab damals das Ref von 2 auf 3 Jahren verlängert und konnte mich so länger vorbereiten auf das Examen. War echt praktisch, hab ein Jahr nur gelernt. Im Saarland ist das vor fünf Jahren eingeführt worden, weiß nichts über die anderen Bundesländer.
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Gast
Unregistered
 
#13
29.09.2018, 20:01
Wenn ich Arbeitgeber wäre und hätte zwei Bewerber mit der gleichen Note und einer davon hätte ein Jahe ausgesetzt, während der andere die gleiche Leistung in der vorgesehen Zeit erbracht hat, wüsste ich aber, wen ich einstelle (vorausgesetzt, der andere hat die Zeit wirklich nur zum lernen genutzt und nicht, um Angehörige zu pflegen etc.).
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GÄSTIN
Unregistered
 
#14
29.09.2018, 21:16
Hi LawRef,

also falls es noch relevant ist hier my two cents:

1. Besteht ein Anspruch auf das Tz-Ref?

Die wenigen Länder, die schon ein Tz-Ref haben, binden dies -richtigerweise- an Bedingungen. Du solltest Dich also mit dem Thema nur vertieft auseinander setzen, wenn Du diese tatsächlich erfüllst.

2. Brauchst oder willst Du ein Tz-Ref?

Guck Dir genau Deine persönlichen Umstände, Bedürfnisse und Wünsche an und informiere Dich, welche zeitlichen Belastungen, Chancen und Einschränkungen Vollzeit und Tz-Ref bedeuten. Je nachdem wie Deine persönlichen Umstände sind (d.h. Vorkenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse, Lernschwierigkeiten oder sehr schneller Lerner, Grad der Pflegebedürftigkeit etc). brauchst Du vielleicht gar kein Tz-Ref, sondern eher die "passenden" Stationen und Ausbilder und vernünftige Lerntechniken.

Ich hatte während des Refs einen Nebenjob (32h/Monat) und habe gleichzeitig meine Familie bei der Pflege meines Großvaters unterstützt (Pflegestufe 2 (altes System) - insb. die Korrespondenz mit Pflege- und Krankenkasse). Das war zwar anstrengend, ging aber ohne Tz, da ich relativ gute Stationen und tolle Ausbilder hatte (nie mehr als 4 Arbeitstage die Woche, bei Gericht i.d.R. nur 2 Sitzungstage und ansonsten völlig freie Zeiteinteilung) und relativ effektiv lerne. Ich war daher eher froh, das Ref schnell hinter mich zu bringen und hätte von einer Tz-Variante kaum profitiert -denn alles was ich weniger an Unterhaltsbeihilfe bekommen hätte, hätte ich anderweitig "wieder reinarbeiten" müssen.

Es gibt beim Ref riesige Unterschiede zwischen den Ländern (Pflicht-AGs oder nicht, wenn ja als Block oder fortlaufend, Pflicht-Klausurenkurse oder nicht, Anspruch auf Lerntage oder nicht) und ebenso sehr unterschiedliche Ausbilder (von V...ot/in bis zum/r großartigen Mentor/in). Ebenso sind persönliche Bedingungen hoch individuell, so dass Du auf jeden Fall eine Standortbestimmung für Dich (am besten zusammen mit der Familie) machen solltest. Nutze ggfs. auch die Beratungsangebote Deines (zukünftigen) Personalrats oder der Personalstelle.

Viel Erfolg im Ref!
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