15.03.2013, 13:12
Hallo,
besteht eine gewisse Frist, in der man sich nach Absolvieren des 1. Examens zum Referendariat anmelden muss oder kann man das auch noch 40 Jahre nach Abschluss des Jurastudiums antreten?
Liebe Grüße und vielen Dank!
besteht eine gewisse Frist, in der man sich nach Absolvieren des 1. Examens zum Referendariat anmelden muss oder kann man das auch noch 40 Jahre nach Abschluss des Jurastudiums antreten?
Liebe Grüße und vielen Dank!
15.03.2013, 14:52
Also wenn es eine Frist gibt, dann kann die nicht so kurz sein, denn nicht wenige promovieren ja erstmal nach dem 1. Examen oder machen einen LL.M. Und das kann ja auch mal mehrere Jahre dauern...
15.03.2013, 16:30
Totaler Quatsch. So was gibt es natürlich nicht. Voraussetzung für den Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst ist nur, dass man das 1. Examen hat und nicht vorbestraft ist. Ab einem gewissen Alter kann man nach dem 2. Examen nur bestimmte Berufe nicht mehr ergreifen (z.B. Beamtenberufe, Notar...).
16.03.2013, 12:42
Also ich habe gerade mal ins JAG NRW geschaut und keine Frist entdecken können. Ein Referendarplatz wird nur dann versagt, wenn man vorbestraft ist etc., aber nicht deshalb, weil das 1. Examen zu lange her ist.
21.03.2013, 16:07
Es gibt Fristen: In Baden-Württemberg und Thüringen z.B. 4 Jahre (§ 5 II JAG BW, § 33 VI Nr. 1 ThürJAPO).