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Werklohn
S.F-REF
Unregistered
 
#1
13.06.2021, 17:27
Moin,

ich hoffe mir kann jemand helfen.
Kann der Kläger den gezahlten Werklohn im Rahmen des Schadensersatzes zurück bekommen, bspw. wenn der Kl. ein Handy zur Reperatur gibt und der Bekl. dieses bei der Reparatur vollständig zerstört?
Nach welcher Norm richtet sich das?
Ich stehe gerade irgendwie absolut auf dem Schlauch

LG
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Gast
Unregistered
 
#2
13.06.2021, 18:27
280 I, III: Unmöglichkeit des geschuldeten Erfolges
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Gast
Unregistered
 
#3
13.06.2021, 18:27
+ 283
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S.F-REF
Unregistered
 
#4
13.06.2021, 18:35
Aber wieso erhält man den zurück?
Der Kläger soll doch eigentlich so gestellt werden als wenn die Zerstörung nicht entstanden wäre. Dann hätte er aber den Weklohn dennoch zahlen müssen?

LG
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Gast
Unregistered
 
#5
13.06.2021, 19:30
Wenn der Unternehmer das Handy zerstört, dann 

a) kann er doch das Handy nicht (mehr) reparieren und deshalb auch logischerweise kein Geld erhalten (keine Leistung kein Geld) und zudem 

b) muss er das Handy ersetzen
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Gast
Unregistered
 
#6
13.06.2021, 19:46
Naja, er kriegt nicht den Wert des reparierten Handys.
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Gast15
Unregistered
 
#7
16.06.2021, 09:07
Na, über §§ 323, 326 V bekommt er den Werklohn zurück, weil die Nacherfüllung unmöglich ist. SE für das zerstörte Handy gibts über §§ 280, 241 II und über Delikt.
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