30.05.2021, 14:02
Hallo,
ich werde demnächst meine mündliche Prüfung haben mit dem Schwerpunkt StrafR in Hamburg.
Offiziell gehört dazu wohl auch der Themenbereich Strafvollzug. Hat jemand konkrete Erfahrungen, ob bzw. inwieweit der Strafvollzug tatsächlich Gegenstand des Prüfungsgesprächs ist? Ich zögere momentan noch sehr, mich jetzt intensiver mit dem Vollzugsrecht auseinander zu setzen, das ist ja doch etwas weiter ab von den sonstigen Standardsachen, die einen bisher so erwartet haben...
LG:)
ich werde demnächst meine mündliche Prüfung haben mit dem Schwerpunkt StrafR in Hamburg.
Offiziell gehört dazu wohl auch der Themenbereich Strafvollzug. Hat jemand konkrete Erfahrungen, ob bzw. inwieweit der Strafvollzug tatsächlich Gegenstand des Prüfungsgesprächs ist? Ich zögere momentan noch sehr, mich jetzt intensiver mit dem Vollzugsrecht auseinander zu setzen, das ist ja doch etwas weiter ab von den sonstigen Standardsachen, die einen bisher so erwartet haben...
LG:)
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
30.05.2021, 16:07
als Schwerpunkt doch selbstverständlich Gegenstand
31.05.2021, 13:36
(30.05.2021, 14:02)Ref01 schrieb: Hallo,
ich werde demnächst meine mündliche Prüfung haben mit dem Schwerpunkt StrafR in Hamburg.
Offiziell gehört dazu wohl auch der Themenbereich Strafvollzug. Hat jemand konkrete Erfahrungen, ob bzw. inwieweit der Strafvollzug tatsächlich Gegenstand des Prüfungsgesprächs ist? Ich zögere momentan noch sehr, mich jetzt intensiver mit dem Vollzugsrecht auseinander zu setzen, das ist ja doch etwas weiter ab von den sonstigen Standardsachen, die einen bisher so erwartet haben...![]()
LG:)
Ich würde es davon abhängig machen, was Du erreichen möchtest bzw. wie Du vorbenotet bist; bei 4,x Punkten z.B. ist es vermutlich eher unwahrscheinlich, dass Du - selbst in der Schwerpunktsprüfung - tiefergehende Fragen zu Nicht-Standardthemen gefragt wirst. Bei den Prüfungen, die ich mir vor Corona in Hamburg angesehen habe, kam nie Strafvollzugsrecht dran. Hängt aber natürlich auch von der Tätigkeit der Prüfer ab.
31.05.2021, 14:32
Ich habe mir vor meiner mündlichen Prüfung eine Prüfung angeschaut und da kam kein Strafvollzugsrecht. Ebenso in meiner eigenen mündlichen Prüfung. Wenn du massig Zeit hast kannst du es dir angucken, ansonsten würde ich keine Zeit dafür verschwenden.


