• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Tenorierung bei Wiedereinsetzungsentscheidung
Antworten

 
Tenorierung bei Wiedereinsetzungsentscheidung
1994
Unregistered
 
#1
06.04.2021, 12:06
Hallo, 

ich verfasse grade einen Beschluss, indem eine Wiedereinsetzung in die Antragsfrist beantragt wurde. Im Ergebnis sind sowohl der Antrag selbst wegen Fristversäumnis als auch der Wiedereinsetzungsantrag als unzulässig zu verwerfen. 

Tenoriere ich dann die Verwerfung beider Anträge oder sollte im Tenor nur der "Haupt"-Antrag beschieden werden und die Entscheidung zur Wiedereinsetzung allenfalls in den schriftlichen Gründen auftauchen?

Liebe Dank vorab!
Zitieren
NRWrio
Unregistered
 
#2
06.04.2021, 12:28
(06.04.2021, 12:06)1994 schrieb:  Hallo, 

ich verfasse grade einen Beschluss, indem eine Wiedereinsetzung in die Antragsfrist beantragt wurde. Im Ergebnis sind sowohl der Antrag selbst wegen Fristversäumnis als auch der Wiedereinsetzungsantrag als unzulässig zu verwerfen. 

Tenoriere ich dann die Verwerfung beider Anträge oder sollte im Tenor nur der "Haupt"-Antrag beschieden werden und die Entscheidung zur Wiedereinsetzung allenfalls in den schriftlichen Gründen auftauchen?

Liebe Dank vorab!

Dazu gibt es leider keine einheitliche Antwort. Ob die Wiedereinsetzung tenoriert wird, ist abhängig von regionalen Gepflogenheiten. Im Rheinland jedenfalls ist es unüblich. Da wird nur der Hauptantrag beschieden.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus