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  5. Examensrelevanz Entwurf eines VU?
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Examensrelevanz Entwurf eines VU?
Gute Frage
Unregistered
 
#1
25.03.2021, 12:57
Kann im Examen der Entwurf eines Versäumnisurteils vorkommen? Wahrscheinlich ist das nur klausurtauglich, wenn bei mehreren Beklagten nur einer säumig ist…

Hat jemand konkrete Erkenntnisse aus den Gerichtsklausurenkursen? Kam das in den letzten 5 Jahren mal im Examen dran?
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Gast
Unregistered
 
#2
25.03.2021, 14:41
Teil-VU möglich, sonst macht es kaum Sinn da ja auf TB verzichtet werden kann
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Gast
Unregistered
 
#3
25.03.2021, 15:42
Geht natürlich, und die Möglichkeit der Urteilskürzung wird durch den Bearbeiterhinweis ausgeschlossen.
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Gast
Unregistered
 
#4
25.03.2021, 17:14
(25.03.2021, 15:42)Gast schrieb:  Geht natürlich, und die Möglichkeit der Urteilskürzung wird durch den Bearbeiterhinweis ausgeschlossen.

Macht aber wenig Sinn, da es dann von vornherein nur einen Vortrag gibt, der zu berücksichtigen ist. Entweder Fälle mit strittigen SV oder aber (wohl 90%) nur unrelevantes ist strittig.
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Gast
Unregistered
 
#5
25.03.2021, 21:27
(25.03.2021, 17:14)Gast schrieb:  
(25.03.2021, 15:42)Gast schrieb:  Geht natürlich, und die Möglichkeit der Urteilskürzung wird durch den Bearbeiterhinweis ausgeschlossen.

Macht aber wenig Sinn, da es dann von vornherein nur einen Vortrag gibt, der zu berücksichtigen ist. Entweder Fälle mit strittigen SV oder aber (wohl 90%) nur unrelevantes ist strittig.

Die Klausuren sind dann natürlich entsprechend gestaltet. Es ist sehr selten, kam aber wenn ich mich nicht irre vor knapp 5 Jahren in NRW einmal dran. Man konnte die Klausur auch (wie fast immer) abweichend lösen, aber die Lösungsskizze sah ein VU vor.
Ich möchte nur sagen: Sehr selten, aber möglich. Nicht von vornherein ausschließen, was ohne Probleme zu bewerkstelligen ist. Viel Glück im Examen.
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Gast
Unregistered
 
#6
28.03.2021, 20:54
Was man dabei auch immer auf den Schirm haben sollte ist, dass nicht in jedem Fall, in dem ein Versäumnisurteil beantragt wird, auch ein Versäumnisurteil ergehen muss. Das kam wohl auch schon in Examensklausuren vor, sodass man sich da zumindest nicht aufs Glatteis führe lassen sollte.
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