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  5. Wechsel Richter zu StA und umgekehrt
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Wechsel Richter zu StA und umgekehrt
Gast
Unregistered
 
#1
11.02.2021, 17:50
Ich frags ganz knapp -> Geht das im Rahmen der Laufbahn?
Ich meine, dass meine Ausbilderin als Richterin (NRW) mal ein Jahr bei der StA war und dann die Möglichkeit hatte, zu wechseln. Fänd ich auch ganz nett, die Möglichkeit zu haben.
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
11.02.2021, 17:59
BW in Probezeit 2 Jahre StA und Richter. Ist Pflicht bei der ordentlichen
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Gast
Unregistered
 
#3
11.02.2021, 18:17
Ja ist in NRW möglich.
http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?da...daten2=Vor
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Ruhrpottgirl
Unregistered
 
#4
11.02.2021, 18:41
(11.02.2021, 17:59)Gast schrieb:  BW in Probezeit 2 Jahre StA und Richter. Ist Pflicht bei der ordentlichen

BW ist ja auch eines der Länder, in denen das eine einheitliche Laufbahn ist und man auf jeden Fall beides mal machen muss. In NRW ist das nicht so: hier entscheidest Du Dich grundsätzlich für Richter oder StA (sind auch jeweils unterschiedliche Einstellungsbehörden), so dass ein Laufbahnwechsel notwendig, aber wie bereits geschrieben auch möglich, ist.
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Gast
Unregistered
 
#5
11.02.2021, 19:04
(11.02.2021, 18:41)Ruhrpottgirl schrieb:  
(11.02.2021, 17:59)Gast schrieb:  BW in Probezeit 2 Jahre StA und Richter. Ist Pflicht bei der ordentlichen

BW ist ja auch eines der Länder, in denen das eine einheitliche Laufbahn ist und man auf jeden Fall beides mal machen muss. In NRW ist das nicht so: hier entscheidest Du Dich grundsätzlich für Richter oder StA (sind auch jeweils unterschiedliche Einstellungsbehörden), so dass ein Laufbahnwechsel notwendig, aber wie bereits geschrieben auch möglich, ist.

Cringe 
Warum macht man das? Es ist doch für alle nur förderlich wenn der StA auch mal richter war und umgekehrt
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Gast
Unregistered
 
#6
11.02.2021, 19:09
(11.02.2021, 19:04)Gast schrieb:  
(11.02.2021, 18:41)Ruhrpottgirl schrieb:  
(11.02.2021, 17:59)Gast schrieb:  BW in Probezeit 2 Jahre StA und Richter. Ist Pflicht bei der ordentlichen

BW ist ja auch eines der Länder, in denen das eine einheitliche Laufbahn ist und man auf jeden Fall beides mal machen muss. In NRW ist das nicht so: hier entscheidest Du Dich grundsätzlich für Richter oder StA (sind auch jeweils unterschiedliche Einstellungsbehörden), so dass ein Laufbahnwechsel notwendig, aber wie bereits geschrieben auch möglich, ist.

Cringe 
Warum macht man das? Es ist doch für alle nur förderlich wenn der StA auch mal richter war und umgekehrt

Ich hab da so keine Lust drauf, noch zur StA zu müssen.
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Gast
Unregistered
 
#7
11.02.2021, 20:05
Gerade in Bayern wenn man befördert werden will sind ständige Wechsel nicht unüblich.
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Gast
Unregistered
 
#8
11.02.2021, 20:41
(11.02.2021, 19:04)Gast schrieb:  
(11.02.2021, 18:41)Ruhrpottgirl schrieb:  
(11.02.2021, 17:59)Gast schrieb:  BW in Probezeit 2 Jahre StA und Richter. Ist Pflicht bei der ordentlichen

BW ist ja auch eines der Länder, in denen das eine einheitliche Laufbahn ist und man auf jeden Fall beides mal machen muss. In NRW ist das nicht so: hier entscheidest Du Dich grundsätzlich für Richter oder StA (sind auch jeweils unterschiedliche Einstellungsbehörden), so dass ein Laufbahnwechsel notwendig, aber wie bereits geschrieben auch möglich, ist.

Cringe 
Warum macht man das? Es ist doch für alle nur förderlich wenn der StA auch mal richter war und umgekehrt

Ein Zivilrichter ist ohne Vorerfahrung als Staatsanwalt einfach zu nichts zu gebrauchen!
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