08.02.2021, 16:48
(08.02.2021, 15:38)HessIn fragt schrieb:(08.02.2021, 12:01)Gast schrieb:(08.02.2021, 11:14)HessIn fragt... schrieb: Hallo![]()
im Forum habe ich an mehreren Stellen gelesen, dass jemand mit über 9,0 Punkten im 2. Examen angibt, er sei auf der Liste unter den z.B. 15% besten aus seinem Durchgang gewesen.
Woher bekommt man diese Info? Einfach dem JPA schreiben? In Hessen? Gibt es dafür einen Begriff? Da ich im 1. im B-Bereich war, habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht, kenne das also nicht. Jetzt mit einem VB im 2. überlege ich, ob und wo ich das herkriege und wofür ich das brauche (außer für mich, ich finds natürlich nice). :D
Vielen Dank!
In Hessen gibt es keine Platzziffer oder dergleichen.
Du muss warten bis der Präsident des JPAs sich dazu herabwürdigt den Jahresbericht zu schreiben und zu veröffentlichen.
Dann kannst du dir auf der Grundlage selbst ausrechnen, wie gut du warst.
Vielen Dank Dir und auch allen anderen!
In dem aktuellen Jahresbericht (2019) ergibt sich (https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit...202019.pdf)
aber nur, z.B. dass vollbefriedigend 15 % der Teilnehmer erzielt haben...
Aber die genaue Verteilung eben nicht.. es macht ja schon einen Unterschied ob man 9,0 oder 9,5 oder eben 10,0 hat?
Schade daher, dass es hier diese Platzziffer scheinbar nicht gibt :/
Der Unterschied besteht aber nur auf dem Papier als Prozentrang. Faktisch ist dieser aber bei der Stellenbesetzung gering, denn es gibt noch ein erstes Examen und weitere Zusatzqualifikationen, die bei gleicher Endnote eher eine Rolle spielen. Vom Notar vielleicht mal abgesehen, wobei es auch da mit Einschränkungen gilt.
08.02.2021, 17:14
Okay, voll schade...danke!