• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. MK: Wann erste Gehaltserhöhung?
Antworten

 
MK: Wann erste Gehaltserhöhung?
Gast
Unregistered
 
#1
02.02.2021, 17:14
Ich arbeite jetzt seit über einem halben Jahr in einer mittelständischen Kanzlei, habe die Probezeit also überstanden.

Bei den Gehaltsverhandlungen habe ich nicht zu hoch gepokert, da wegen der aktuellen Lage nicht besonders viele Jobs ausgeschrieben waren.
Die Partner sind bisher ziemlich zufrieden mit mir (haben sie so kommuniziert) und auch ich bin mir der Arbeit an sich relativ zufrieden.

Nicht zufrieden bin ich mit dem Gehalt, welches eher dem Gehalt von angestellten Anwälten in sehr kleinen Kanzleien entspricht.
Im Gegensatz zu Großkanzleien sind bei MK ja oft keine jährlichen Gehaltssteigerungen vorgesehen. 

Wie laufen Gehaltserhöhungen ab? Ist es unverschämt nach einem Jahr schon danach zu fragen? Soll ich gar warten bis die Partner auf mich zukommen?

Berichtet bitte mal über eure Erfahrungen in MK
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
02.02.2021, 17:43
Kannst du die wirtschaftliche Situation gut abschätzen? Also ob ihr gute Gewinne Einfahrt und du auch ordentlich Umsatz generierst?

Wenn dem so ist, kannst du das gerne nach einem Jahr mal ansprechen. Kann ja erstmal ein lockeres Abtasten sein.

Blöd wäre es nämlich ggf., wenn du gegenwärtig nichtmal dein eigenes Gehalt erwirtschaftest und trotzdem nach einer Erhöhung fragst.

Hast du sonst gute Benefits? Wagen, Vergünstigungen, Fortbildungen, Gleitzeit? Das spielt ja ggf. auch rein.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
02.02.2021, 19:49
Mein eigenes Gehalt erwirtschafte ich teilweise in 2-3 Tagen. Ist ja nicht viel ? 
Habe auch absolut keine Benefits. Kein Auto, bisher keine Fortbildung, kein Weihnachtsgeld, keine Kammerbriträge oder DAV Beiträge die übernommen werden.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
02.02.2021, 20:36
(02.02.2021, 19:49)Gast schrieb:  Mein eigenes Gehalt erwirtschafte ich teilweise in 2-3 Tagen. Ist ja nicht viel ? 
Habe auch absolut keine Benefits. Kein Auto, bisher keine Fortbildung, kein Weihnachtsgeld, keine Kammerbriträge oder DAV Beiträge die übernommen werden.

Teil deinen Umsatz durch drei und Du hast einen guten Richtwert dafür, was Du verlangen kannst.

Wenn Du tatsächlich nach 6 Monaten problemlos das 7fache deines Gehalts erwirtschaftest, bist Du für die Kanzlei ein Goldesel.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus