22.12.2020, 14:14
Habe mich in den letzten Tagen selber damit befasst. Bin zu der Erkenntnis gelangt, dass es da keinen Königsweg gibt. Eine echte Übersetzung gibt es wohl nicht, da es vergleichbares Programm wie das Referendariat in den englischsprachigen Ländern nicht gibt.
Man kann nur nach ähnlichen Programmen Ausschau halten. Da kommen je nach genauem Land verschiedene Programme in Betracht, wobei man sich dann das heraussuchen kann, das einem am besten zu passen scheint. Das dürfte im Zweifelsfall das Programm sein, das es in dem jeweiligen Zielland der Bewerbung für angehende Richter/Rechtsanwälte gibt und daher dort am bekanntesten sein dürfte. Dann muss man nur darauf Acht geben, dass man sich gegenüber den Teilnehmern dieses fremdländischen Programms nicht zu stark auf-/abwertet. Also darauf achten, dass es sich einerseits nicht doch nur um ein längeres Praktikum handelt und dass dort andererseits nicht typischerweise schon qualifizierte Rechtsanwälte arbeiten.
Wie man das Referendariat am ehesten bezeichnen würde, ist dementsprechend auch von dem genauen englischsprachigen Land abhängig. Je nach Land gibt es dafür nunmal unterschiedliche Begriffe, die teilweise auch noch etwas spezieller sein können (insbesondere England/Wales).
Ich habe es so gemacht, dass ich nachgesehen habe, wie die jeweilige US-/UK-Kanzlei das Referendariat selber bezeichnet. Oft haben die auf ihrer Seite nämlich ausdrücklich Stellen für deutsche Referendare ausgeschrieben. Zumeist werden diese dann als "clerks" bezeichnet. Das scheint die gängigste Übersetzung zu sein, wenn wirklich explizit das deutsche Referendariat gemeint war.
Davon abgesehen verwenden die Kanzleien oft Begriffe wie "trainee" oder "intern". Aber damit sind dann auch die (angehenden) Juristen aus allen Ländern gemeint und vor allem ohne "strukturiertes" Programm wie das Referendariat. Da geht es manchmal einfach um Berufserfahrung nach dem Master und vor dem Kanzleieinstieg. Das wäre meines Erachtens ein Beispiel für eine drohende "Abwertung".
Für so wichtig halte ich das aber auch nicht. Es sollte im Lebenslauf erkennbar sein, dass du mal 3 Monate hier oder dort, insbesondere ggf. schonmal im Ausland warst. Un ob das eher im 2. Semester oder nach Studienabschluss war. Ob du dort nun Vollzeipraktikant warst oder schon fertig ausgebildet, dürfte den potenziellen Arbeitgebern (insbesondere in Anbetracht der kurzen Zeiträume und der sowieso fehlenden Anwaltszulassung) egal sein.
Man kann nur nach ähnlichen Programmen Ausschau halten. Da kommen je nach genauem Land verschiedene Programme in Betracht, wobei man sich dann das heraussuchen kann, das einem am besten zu passen scheint. Das dürfte im Zweifelsfall das Programm sein, das es in dem jeweiligen Zielland der Bewerbung für angehende Richter/Rechtsanwälte gibt und daher dort am bekanntesten sein dürfte. Dann muss man nur darauf Acht geben, dass man sich gegenüber den Teilnehmern dieses fremdländischen Programms nicht zu stark auf-/abwertet. Also darauf achten, dass es sich einerseits nicht doch nur um ein längeres Praktikum handelt und dass dort andererseits nicht typischerweise schon qualifizierte Rechtsanwälte arbeiten.
Wie man das Referendariat am ehesten bezeichnen würde, ist dementsprechend auch von dem genauen englischsprachigen Land abhängig. Je nach Land gibt es dafür nunmal unterschiedliche Begriffe, die teilweise auch noch etwas spezieller sein können (insbesondere England/Wales).
Ich habe es so gemacht, dass ich nachgesehen habe, wie die jeweilige US-/UK-Kanzlei das Referendariat selber bezeichnet. Oft haben die auf ihrer Seite nämlich ausdrücklich Stellen für deutsche Referendare ausgeschrieben. Zumeist werden diese dann als "clerks" bezeichnet. Das scheint die gängigste Übersetzung zu sein, wenn wirklich explizit das deutsche Referendariat gemeint war.
Davon abgesehen verwenden die Kanzleien oft Begriffe wie "trainee" oder "intern". Aber damit sind dann auch die (angehenden) Juristen aus allen Ländern gemeint und vor allem ohne "strukturiertes" Programm wie das Referendariat. Da geht es manchmal einfach um Berufserfahrung nach dem Master und vor dem Kanzleieinstieg. Das wäre meines Erachtens ein Beispiel für eine drohende "Abwertung".
Für so wichtig halte ich das aber auch nicht. Es sollte im Lebenslauf erkennbar sein, dass du mal 3 Monate hier oder dort, insbesondere ggf. schonmal im Ausland warst. Un ob das eher im 2. Semester oder nach Studienabschluss war. Ob du dort nun Vollzeipraktikant warst oder schon fertig ausgebildet, dürfte den potenziellen Arbeitgebern (insbesondere in Anbetracht der kurzen Zeiträume und der sowieso fehlenden Anwaltszulassung) egal sein.
22.12.2020, 18:17
(22.12.2020, 13:23)Gast schrieb: es heißt clerkship. Wenn ihr es traineeship nennt, dann macht ihr euch schlecht. Clerkships sind in den USA sehr angesehen und ersetzen 1-2 Jahre Berufserfahrung. Man steigt dann direkt als 2nd oder 3rd year ein.
Und genau aus diesem Grund ist das Ref (das ja jeder durchgemacht hat) kein Clerkship
23.12.2020, 00:01
(22.12.2020, 18:17)Gast _ schrieb:(22.12.2020, 13:23)Gast schrieb: es heißt clerkship. Wenn ihr es traineeship nennt, dann macht ihr euch schlecht. Clerkships sind in den USA sehr angesehen und ersetzen 1-2 Jahre Berufserfahrung. Man steigt dann direkt als 2nd oder 3rd year ein.
Und genau aus diesem Grund ist das Ref (das ja jeder durchgemacht hat) kein Clerkship
Gracias
23.12.2020, 05:06
No hay de que.