01.12.2020, 10:40
Schließe mich im wesentlichen an. Vier Monate sind noch eine Menge Zeit.
Das man die Basics und den Aufbau drauf haben muss, muss man nicht nochmal wiederholen.
Ich würde zusehen eine für dich vertretbare Anzahl an Klausuren unter echten Klausurbedingungen auch mit professioneller Korrektur zu schreiben. Mehr als 3 pro Woche halte ich aber auch für unrealistisch. Dabei auch immer dran denken, dass man die Gewichtung aus dem Examen auch in den Probeklausuren mitnimmt. Es müssen jetzt nicht doppelt so viele zivilrechtliche wie öffentliche rechtliche sein, aber das Zivilrecht den größeren Teil ausmachen sollte ist ja wohl klar. Auch eine alte Leier, aber fast wichtiger als die Klausuren zu schreiben, ist sich die Fehler die man macht anzusehen und wenn möglich einzustellen. Ein materielles Problem kann jeder mal übersehen, oder anders interpretieren, aber sobald es grobe Schnitzer, sei es in Sachen Aufbau oder materiellem Recht sind sollten die gefunden und vermieden werden. Das gilt übrigens auch umgekehrt für gute Klausuren, was man besonders gut gemacht hat, sollte man sich auch nochmal durchlesen - ist gut für die Motivation. Und auch in den Klausuren mit 8 Pkt. aufwärts finden die Korrektoren meistens noch was zu meckern.
Also nicht nur Schreiben, Note lesen und weglegen.
Wie man die restliche Zeit verbringt ist sehr typenabhängig. Dem einen hilft es Klausuren zu lösen bzw. Skizzen zu machen, der andere liest einfach nur ein Skript.
Womit wir wieder bei den Basics wären. Der Aufbau von den Tatbeständen, Entscheidungsgründen etc. in den Standardkonstellationen muss sitzen. Das hat im wesentlichen auch nichts mit Intelligenz oder guter Juristerei sondern stumpfem Auswendiglernen zu tun. Wer diese Basics auf dem Kasten hat sollte sich dann mit denen aus dem materiellen Recht und prozessualen beschäftigen. Welche das sind dürfte klar sein. Verkehrsunfälle, Versäumnisurteile, Vermögensdelikte, POR etc. - einmal quer durch alle Rechtsgebiete.
Wer in dieser Hinsicht eine saubere Klausur abliefert hat schon viel gewonnen. Auf die Klausuren, die nicht unbedingt Standardlösungen abfragen kann man sich im wesentlichen ohnehin nicht vorbereiten. Das Endergebnis steht meist im Kommentar, den Weg dahin muss man sich entweder selbst erarbeiten oder eben in einer Übersicht von Kaiser oder sonst wem gelesen haben.
Zum Schluss vllt noch zu Kaiser: Hat mir persönlich sehr geholfen. Grade die Nummer zur Klausurtaktik sind wei ich finde ziemlich gut. Ist aber mit Sicherheit kein Allheilmittel. Vieles wird in den Skripten auch komplizierter dargestellt als es in der Klausur dann eigentlich ist. Natürlich mag es im Juni 2015 mal einen absolute Ausnahme im Zwangsvollstreckungsrecht gegeben haben, aber in der Regel laufen die Klausuren nach Schema F.
Das man die Basics und den Aufbau drauf haben muss, muss man nicht nochmal wiederholen.
Ich würde zusehen eine für dich vertretbare Anzahl an Klausuren unter echten Klausurbedingungen auch mit professioneller Korrektur zu schreiben. Mehr als 3 pro Woche halte ich aber auch für unrealistisch. Dabei auch immer dran denken, dass man die Gewichtung aus dem Examen auch in den Probeklausuren mitnimmt. Es müssen jetzt nicht doppelt so viele zivilrechtliche wie öffentliche rechtliche sein, aber das Zivilrecht den größeren Teil ausmachen sollte ist ja wohl klar. Auch eine alte Leier, aber fast wichtiger als die Klausuren zu schreiben, ist sich die Fehler die man macht anzusehen und wenn möglich einzustellen. Ein materielles Problem kann jeder mal übersehen, oder anders interpretieren, aber sobald es grobe Schnitzer, sei es in Sachen Aufbau oder materiellem Recht sind sollten die gefunden und vermieden werden. Das gilt übrigens auch umgekehrt für gute Klausuren, was man besonders gut gemacht hat, sollte man sich auch nochmal durchlesen - ist gut für die Motivation. Und auch in den Klausuren mit 8 Pkt. aufwärts finden die Korrektoren meistens noch was zu meckern.
Also nicht nur Schreiben, Note lesen und weglegen.
Wie man die restliche Zeit verbringt ist sehr typenabhängig. Dem einen hilft es Klausuren zu lösen bzw. Skizzen zu machen, der andere liest einfach nur ein Skript.
Womit wir wieder bei den Basics wären. Der Aufbau von den Tatbeständen, Entscheidungsgründen etc. in den Standardkonstellationen muss sitzen. Das hat im wesentlichen auch nichts mit Intelligenz oder guter Juristerei sondern stumpfem Auswendiglernen zu tun. Wer diese Basics auf dem Kasten hat sollte sich dann mit denen aus dem materiellen Recht und prozessualen beschäftigen. Welche das sind dürfte klar sein. Verkehrsunfälle, Versäumnisurteile, Vermögensdelikte, POR etc. - einmal quer durch alle Rechtsgebiete.
Wer in dieser Hinsicht eine saubere Klausur abliefert hat schon viel gewonnen. Auf die Klausuren, die nicht unbedingt Standardlösungen abfragen kann man sich im wesentlichen ohnehin nicht vorbereiten. Das Endergebnis steht meist im Kommentar, den Weg dahin muss man sich entweder selbst erarbeiten oder eben in einer Übersicht von Kaiser oder sonst wem gelesen haben.
Zum Schluss vllt noch zu Kaiser: Hat mir persönlich sehr geholfen. Grade die Nummer zur Klausurtaktik sind wei ich finde ziemlich gut. Ist aber mit Sicherheit kein Allheilmittel. Vieles wird in den Skripten auch komplizierter dargestellt als es in der Klausur dann eigentlich ist. Natürlich mag es im Juni 2015 mal einen absolute Ausnahme im Zwangsvollstreckungsrecht gegeben haben, aber in der Regel laufen die Klausuren nach Schema F.

