17.11.2020, 17:29
die RA Zulassung kriegst du sicher auch mit verlorener Akte. Art 12 GG und so
17.11.2020, 17:32
Dann bewerb dich in ner GK, da reicht dein Zeugnis.
17.11.2020, 17:34
(17.11.2020, 17:29)Gast schrieb: die RA Zulassung kriegst du sicher auch mit verlorener Akte. Art 12 GG und so
Kein Anlass dafür sich auf seine Grundrechte zu berufen. Solange man das Zeugnis fürs zweite Examen nicht verschlampt hat, kriegt man auch die Zulassung als RA. Die RAK interessiert es nicht die Bohne, was in der der Personalakte beim OLG steht.