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  5. Bundesland Wechsel Justiz
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Bundesland Wechsel Justiz
Wechsler
Unregistered
 
#1
24.10.2020, 07:19
Hallo, ich bin seit knapp 2 Jahren bei der Justiz und möchte jetzt aus familiären Gründen das Bundesland wechseln. Hat hier jemand damit bereits Erfahrung gemacht? Ist es einfacher in der Probezeit oder danach? Sollte ich mich in meinem jetzigen Bundesland noch ernennen lassen oder dann direkt auf eine Ernennungsstelle in dem anderen Bundesland bewerben? Hat man dann überhaupt Chancen als Externer? Wie läuft der Wechsel konkret ab? Bewerbe ich mich in dem anderen Bundesland und kündige dann quasi in meinen? Wollen andere Bundesländer überhaupt Wechsler? 
Ich weiß, das sind viele Fragen. Ich scheue mich aber im Moment noch etwas davor, das direkt bei unserer Verwaltung zu erfragen, da ich meine Pläne noch nicht an die große Glocke hängen möchte.
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
24.10.2020, 08:52
Der Wechsel als Proberichter ist zu manchen Bundesländern quasi ausgeschlossen. Auf Lebenszeit ernannt ist so ein Wechsel deutlich einfacher zu machen.
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Justizgast
Unregistered
 
#3
24.10.2020, 09:04
Am Ende wirst Du die Unterstützung sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Justizministeriums brauchen. Ich würde mit dem aufnehmenden anfangen, denn wenn das nicht klappt hast du „zu Hause“ keine Pferde scheu gemacht.

Was den Zeitpunkt betrifft, wenn du an deinem jetzigen Gericht gut aufgestellt bist und gute Beurteilungen zu erwarten hast, dann würde ich die mitnehmen, man weiß nie, was einem an einem Gericht erwartet, zumal in einem anderen Land.
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Wechsler
Unregistered
 
#4
24.10.2020, 10:07
(24.10.2020, 09:04)Justizgast schrieb:  Am Ende wirst Du die Unterstützung sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Justizministeriums brauchen. Ich würde mit dem aufnehmenden anfangen, denn wenn das nicht klappt hast du „zu Hause“ keine Pferde scheu gemacht.

Was den Zeitpunkt betrifft, wenn du an deinem jetzigen Gericht gut aufgestellt bist und gute Beurteilungen zu erwarten hast, dann würde ich die mitnehmen, man weiß nie, was einem an einem Gericht erwartet, zumal in einem anderen Land.
Erstmal bei dem neuen Ministerium anzufragen ist ein guter Tipp.

Ich habe bereits drei, meiner Meinung nach ganz ordentliche, Beurteilungen. Die nächste würde erst in ca. 9 Monaten anstehen. Ich bin mir sehr unsicher wann der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel ist. Bei uns ist es so, dass es regelmäßig mehr Bewerber für Ernennungsstellen als Stellen gibt. Assessorenstellen gibt es gefühlt sehr viele. Ich bin deshalb nicht sicher, ob es überhaupt realistisch eine Chance gibt, wenn man sich in einem anderen Bundesland auf eine Lebenszeitstelle bewirbt. Die nehmen doch sicherlich erstmal ihre eigenen Bewerber. Zudem bin ich mir nicht sicher, ob eine Ernennung in meinem Bundesland sinnvoll ist, da mein Dienstherr doch dann sicherlich weniger geneigt sein wird mich freiwillig gehen zu lassen.
Konkret ginge es bei mir um einen Wechsel von Baden-Württemberg nach Hessen.
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Gast
Unregistered
 
#5
24.10.2020, 10:08
Sind gute Argumente. Würde auch einen vorzeitigen Wechsel in Betracht ziehen.
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Justizgast
Unregistered
 
#6
24.10.2020, 13:12
Hessen sucht nach wie vor Richter. Einen fertigen Richter zu bekommen dürfte eher attraktiv sein, auch wenn man ihn nicht mehr rumschubsen kann von Gericht zu Gericht. Ich würde zeitnah Kontakt aufnehmen. Freie Planstellen gibt es in Hessen genug, die Frage immer nur an welchem Gericht genau.

Ich würde zeitnah Kontakt zum HMdJ aufnehmen. Wenn die sagen Wechsel in Probezeit ist leichter würde ich loslegen, wenn die sagen Wechsel geht erst nach Ernennung ist der Weg auch klar. Wenn sie sagen dass beides gleich gut geht kann man auch direkt loslegen. Wenn BW Ärger macht und Hessen bereit ist, die Probezeit in BW anzurechnen dürfte ein Antrag auf Entlassung mit Einstellungszusage aus Hessen in der Probezeit leichter fallen als nach Ernennung.
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NRW0922
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Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2023
#7
15.08.2023, 18:04
Aus Interesse: meint ihr, dass das Geschriebene auch für einen Wechsel aus Sachsen in ein anderes Bundesland (bspw. NRW) gilt?
Ich frage mich das, weil die Anforderungen in Sachsen bei der StA oder auch für das Richteramt geringer sind als in anderen Bundesländern. 
Beispielsweise könnte man dann ja in Sachsen beginnen und nach gewisser Zeit wechseln.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.08.2023, 18:06 von NRW0922.)
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Gast.
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#8
16.08.2023, 09:52
(15.08.2023, 18:04)NRW0922 schrieb:  Aus Interesse: meint ihr, dass das Geschriebene  auch für einen Wechsel aus Sachsen in ein anderes Bundesland (bspw. NRW) gilt?
Ich frage mich das, weil die Anforderungen in Sachsen bei der StA oder auch für das Richteramt geringer sind als in anderen Bundesländern. 
Beispielsweise könnte man dann ja in Sachsen beginnen und nach gewisser Zeit wechseln.


Ich weiß von einer Freundin, dass sie nicht nach NRW wechseln konnte, weil sie die Anforderungen an das Richteramt in NRW nicht erfüllt, in dem Bundesland, in dem sie angefangen hat, aber schon. Ihr wurde gesagt, dass sie evtl. bessere Chancen hat, wenn sie verplant ist, aber eine Sicherheit gibt es nicht, solange nicht die Anforderungen in NRW gesenkt werden.
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juraistschön
Member
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Beiträge: 139
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#9
16.08.2023, 16:09
(16.08.2023, 09:52)Gast. schrieb:  
(15.08.2023, 18:04)NRW0922 schrieb:  Aus Interesse: meint ihr, dass das Geschriebene  auch für einen Wechsel aus Sachsen in ein anderes Bundesland (bspw. NRW) gilt?
Ich frage mich das, weil die Anforderungen in Sachsen bei der StA oder auch für das Richteramt geringer sind als in anderen Bundesländern. 
Beispielsweise könnte man dann ja in Sachsen beginnen und nach gewisser Zeit wechseln.


Ich weiß von einer Freundin, dass sie nicht nach NRW wechseln konnte, weil sie die Anforderungen an das Richteramt in NRW nicht erfüllt, in dem Bundesland, in dem sie angefangen hat, aber schon. Ihr wurde gesagt, dass sie evtl. bessere Chancen hat, wenn sie verplant ist, aber eine Sicherheit gibt es nicht, solange nicht die Anforderungen in NRW gesenkt werden.

Das dürfte für TE kein Problem darstellen, weil BW derzeit 2 x 8 P. verlangt und Hessen in der Summe 15 P. (2. Stex. mind. 7 P.)
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Lehmann
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2024
#10
25.11.2024, 21:40
Gibt es hierfür weitere Erfahrungsberichte/Einblicke? Insbesondere wir der Wechsel von der StA eines Bundeslands in das andere klappt?
LG
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