22.09.2020, 10:50
Hey,
ich habe gerade gelesen, dass man sich beim VG auch schon vor der Mündlichen auf Richterstellen bewerben kann, frühestens aber ab Ende der Wahlstation. Weiß da jemand mehr drüber bzw. hat mit dem Prozedere Erfahrungen?
ich habe gerade gelesen, dass man sich beim VG auch schon vor der Mündlichen auf Richterstellen bewerben kann, frühestens aber ab Ende der Wahlstation. Weiß da jemand mehr drüber bzw. hat mit dem Prozedere Erfahrungen?
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
22.09.2020, 10:54
22.09.2020, 11:38
Unterstellen wir mal, dass das der Fall ist: Schicke ich dann einfach den Bewerbungsbogen los ohne die Endnote des 2. Examen anzugeben?
22.09.2020, 12:56
22.09.2020, 13:42
Eine Bewerbung vor der Mündlichen ist möglich, wenn die Vornoten so sind, dass sie im Endergebnis ein VB nahelegen. Ruf einfach mal bei Dr. Naumann vom OVG Münster an. Der erklärt dir das Prozedere. Auf mich machte er einen sehr, sehr umgänglichen Eindruck.
22.09.2020, 14:13
(22.09.2020, 13:42)NRWrio schrieb: Eine Bewerbung vor der Mündlichen ist möglich, wenn die Vornoten so sind, dass sie im Endergebnis ein VB nahelegen. Ruf einfach mal bei Dr. Naumann vom OVG Münster an. Der erklärt dir das Prozedere. Auf mich machte er einen sehr, sehr umgänglichen Eindruck.
Danke, das mache ich gleich mal!
22.09.2020, 16:35
(22.09.2020, 10:54)Gast schrieb:Unsinn. 10 Punkte als Vornote sind die Top 5 % und entsprechen im Endergebnis eher einem oberen VB. Mit 9 Punkten aus den Klausuren wirst du sofort eingeladen.(22.09.2020, 10:50)NRW schrieb: Hey,
ich habe gerade gelesen, dass man sich beim VG auch schon vor der Mündlichen auf Richterstellen bewerben kann, frühestens aber ab Ende der Wahlstation. Weiß da jemand mehr drüber bzw. hat mit dem Prozedere Erfahrungen?
na klar, wenn du über 10 Punkte hast.
22.09.2020, 17:47
(22.09.2020, 14:13)Gast schrieb:(22.09.2020, 13:42)NRWrio schrieb: Eine Bewerbung vor der Mündlichen ist möglich, wenn die Vornoten so sind, dass sie im Endergebnis ein VB nahelegen. Ruf einfach mal bei Dr. Naumann vom OVG Münster an. Der erklärt dir das Prozedere. Auf mich machte er einen sehr, sehr umgänglichen Eindruck.
Danke, das mache ich gleich mal!
Magst du bei Gelegenheit berichten, ob er was Grundsätzliches gesagt hat, was auch für andere Bewerber interessant sein könnte? :)