17.01.2026, 09:50
(16.01.2026, 23:12)Sincju schrieb:(16.01.2026, 22:44)JurisRef schrieb:(22.03.2016, 17:38)Gast schrieb: Hallo!
Meine Frage richtet sich an Leute, die das zweite Examen schon absolviert und im besten Fall auch Einsicht in ihre Klausuren genommen haben.
Es gibt ja (insbesondere auch bei Kaiser) immer wieder zu hören, dass eine unvollständige Klausur (nur ne halbe Anklage, kein Schriftsatz usw.) ziemlich sicher unterm Strich landet. Ich kann mir das nur irgendwie nicht vorstellen und auch das Internet ist sich da nicht einig, deshalb möchte ich hier gerne noch einmal nach euren Erfahrungen fragen.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Klausurbewertung eine extremst einzelfallabhängige Angelegenheit ist. Umso mehr wundere ich mich über solche Aussagen von Kaiser. Wer über 20 Seiten ein schönes Gutachten schreibt, dann aber nur noch eine kurze Zweckmäßigkeit und einen unfertigen Schriftsatz abgibt, darf mE nicht zwangsläufig durchgefallen sein. Natürlich muss sich das in der Note (ggf. auch deutlich) niederschlagen, denn die Klausurleistung umfasst natürlich alles. Trotzdem kann man auch mit verkackter Zeiteinteilung hinreichend zeigen, dass man Jura beherrscht. Besonders Anwaltsschriftsätze sind ja eher eine Frage der richtigen Form, als Ausdruck der Qualität seiner juristischen Fähigkeiten.
Deshalb, her mit euren Erfahrungen. Habt ihr Klausuren unfertig abgegeben und seid trotzdem noch ganz gut weggekommen? Oder ist es tatsächlich so, dass Unvollständigkeit knallhart unter den Strich gepunktet wird? Oder wurde vll. in einzelnen Klausuren Vollständigkeit sogar positiv hervorgehoben (habe ich auch schon gehört)?
Ich freue mich auf eure Erfahrungen.
Ich kann dir natürlich keine Garantie geben. Ich habe jede Klausur bestanden, bin aber auch mit jeder Klausur fertig geworden. Eine Freundin hatte jedoch fast keine Klausur bestanden und wurde bei der Hälfte der Klausuren auch nicht fertig. Es wird keine 100%ige Garantie geben, ob nicht fertig = nicht bestanden, aber eine unvollständige Klausur wird denke ich sehr schwer zu bestehen sein
Ist sie nicht zum Ende gekommen oder inwiefern wurde sie nicht fertig? Ich kann gar nicht einschätzen, wie das bei anderen ist. Wenn ich Freunde und Kollegen frage, scheint es fast schon normal zu sein, dass niemand "fertig" wird. Aber kann ja irgendwie auch nicht sein
Sie ist nicht zum Ende gemommen. Der praktische Teil fehlte sehr oft
17.01.2026, 10:39
Wenn man den praktischen Teil gar nicht bzw. fast gar nicht hat, wiegt das natürlich schwer. Zumindest manche Prüfer vergeben aber Teilpunkte für die einzelnen Bereiche (zB bei der StA-Klausur A-Gutachten, B-Gutachten und praktischer Teil). Wenn du das Gutachten sehr ordentlich hast, würden selbst 0 Punkte im Praxisteil nicht zwingend zum Durchfallen führen. Nach meiner Erfahrung ist es aber leider so, dass das Gutachten oft auch nicht sonderlich toll ist, wenn der praktische Teil fehlt. Einfach weil der Bearbeiter erhebliche Probleme mit der Lösung der Klausur hatte.
19.01.2026, 11:54
nach meiner Meinung sollte jeder ohne praktischen Teil durchfallen. Es wäre einfach gegenüber den anderen Prüflungen die eine vollständige Lösung abgeben nicht fair.
19.01.2026, 13:45
(19.01.2026, 11:54)MagisterIuris schrieb: nach meiner Meinung sollte jeder ohne praktischen Teil durchfallen. Es wäre einfach gegenüber den anderen Prüflungen die eine vollständige Lösung abgeben nicht fair.
Also ich als Korrektorin wäre da auch streng und es geht ja um eine praxistaugliche Leistung 😅
21.01.2026, 17:05
Uns wurde von "ist schlecht, aber kein automatisches k.o. Kriterium" bis "sofort durchgefallen" alles erzählt.
Wenn der praktische Teil in Gänze fehlt, würde ich mir nicht mehr viele Hoffnungen machen, um ehrlich zu sein.
Ein unvollständiger praktischer Teil kann hingegen durchgehen. War in meiner Z1 Klausur so.
Korrektur: Das Urteil habe ich formgemäß abgeschlossen. Ich hatte nur nichts - gar nichts - in den Entscheidungsgründen zum zweiten Antrag, den ich im Tenor zugesprochen habe, geschrieben. Im Tenor drin, im Tatbestand, in den Entscheidungsgründen nix mehr.
Kam natürlich nicht gut an, und war auch meine mit Abstand schlechteste Klausur (4P, glaube ich), aber den Kopf gekostet hat es mich nicht.
Wenn der praktische Teil in Gänze fehlt, würde ich mir nicht mehr viele Hoffnungen machen, um ehrlich zu sein.
Ein unvollständiger praktischer Teil kann hingegen durchgehen. War in meiner Z1 Klausur so.
Korrektur: Das Urteil habe ich formgemäß abgeschlossen. Ich hatte nur nichts - gar nichts - in den Entscheidungsgründen zum zweiten Antrag, den ich im Tenor zugesprochen habe, geschrieben. Im Tenor drin, im Tatbestand, in den Entscheidungsgründen nix mehr.
Kam natürlich nicht gut an, und war auch meine mit Abstand schlechteste Klausur (4P, glaube ich), aber den Kopf gekostet hat es mich nicht.
21.01.2026, 17:25
(21.01.2026, 17:05)hyaene_mit_hut schrieb: Uns wurde von "ist schlecht, aber kein automatisches k.o. Kriterium" bis "sofort durchgefallen" alles erzählt.
Wenn der praktische Teil in Gänze fehlt, würde ich mir nicht mehr viele Hoffnungen machen, um ehrlich zu sein.
Ein unvollständiger praktischer Teil kann hingegen durchgehen. War in meiner Z1 Klausur so.
Korrektur: Das Urteil habe ich formgemäß abgeschlossen. Ich hatte nur nichts - gar nichts - in den Entscheidungsgründen zum zweiten Antrag, den ich im Tenor zugesprochen habe, geschrieben. Im Tenor drin, im Tatbestand, in den Entscheidungsgründen nix mehr.
Kam natürlich nicht gut an, und war auch meine mit Abstand schlechteste Klausur (4P, glaube ich), aber den Kopf gekostet hat es mich nicht.
Zustimmung. Es ist wichtig, dass der praktische Teil eben formal abgeschlossen ist, d.h. bis zur Unterschrift beim Schriftsatz / beim Mandantenschreiben / bis zur Dienstbezeichnung bei der Anklage. Dann kann das selbst einen schwächeren Inhalt aufwiegen.
Ist der Inhalt gut, der Teil aber nicht abgeschlossen wiegt das mitunter gefühlt schwerer.


