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Bundesland- bzw. Kammerwechsel (Versorgungswerke)
Wechslerin
Unregistered
 
#1
20.08.2020, 08:51
Hi zusammen,

ich wechsel die RAK. In der Folge besteht grundsätzlich auch die Pflichtmitgliedschaft im neuen VW. Allerdings besteht auch die Möglichkeit der Begreiung, sofern man im alten VW bleibt. Anhand welcher Kennzahlen kann ich erkennen, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder nicht. Wie würdet Ihr vorgehen.

Vielen lieben Danke :)
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Gast
Unregistered
 
#2
20.08.2020, 09:00
(20.08.2020, 08:51)Wechslerin schrieb:  Hi zusammen,

ich wechsel die RAK. In der Folge besteht grundsätzlich auch die Pflichtmitgliedschaft im neuen VW. Allerdings besteht auch die Möglichkeit der Begreiung, sofern man im alten VW bleibt. Anhand welcher Kennzahlen kann ich erkennen, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder nicht. Wie würdet Ihr vorgehen.

Vielen lieben Danke :)

Da musst Du Dir wohl die Mühe machen und die Satzungen vergleichen. Sowohl im Hinblick auf die Zahlen als auch sonstige Bedingungen (z.B. BU).

Wo bist Du denn jetzt bzw. wo soll es hingehen? 
Tendenziell würde ich eher dazu raten, in einem größeren Werk zu bleiben z.B. NRW, wenn Du jetzt nach Niedersachsen gehst. Denn die größeren haben selbst bei vielleicht vereinzelt schlechteren Bedingungen bessere Möglichkeiten, Probleme am Kapitalmarkt auszusitzen. Von NRW nach Hessen oder BaWü könnte ich jetzt nicht sagen.
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Gast Gast
Unregistered
 
#3
20.08.2020, 10:06
Die Versorgungswerke (auf jeden Fall NRW) veröffentlichen doch jedes Jahr ihre Zahlen. Da kannst du recht einfach vergleichen, was du für dein Geld bekommst.
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Wechslerin
Unregistered
 
#4
20.08.2020, 11:43
Schon einmal vielen lieben Dank für Eure Antworten. Bei den Kennzahlen der VW gibt es mEn bei beiden Vor- und Nachteile. Es geht von Niedersachsen nach Bremen. Ich habe allerdings die Furcht etwas zu übersehen oder auf etwas nicht zu achten, was ich nicht auf dem Schirm habe.
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Gast
Unregistered
 
#5
22.08.2020, 12:44
Du könntest einen Anwalt für anwaltliches Berufsrecht  fragen
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