21.07.2020, 20:28
(21.07.2020, 20:25)Gast82 schrieb: Hallo
vielen Dank für die Infos!
Das ist der Weg zu A16 über die R Besoldung ja deutlich schneller möglich, als über die A Besoldung.
Hast du eine Quelle zu der letzten Info?
Die R Besoldung ist von Anfang an höher eingestuft... R1 fängt höher als A13 an und endet höher als A15.
Du musst also vergleichen, was man nach gleicher Zeit (!) hat. Also 5 Erfahrungsjahre R1 entsprechen was? A13 mit 5 Erfahrungsjahren oder A14 mit 5 Erfahrungsjahren.
21.07.2020, 20:36
(21.07.2020, 20:28)Gast schrieb:(21.07.2020, 20:25)Gast82 schrieb: Hallo
vielen Dank für die Infos!
Das ist der Weg zu A16 über die R Besoldung ja deutlich schneller möglich, als über die A Besoldung.
Hast du eine Quelle zu der letzten Info?
Die R Besoldung ist von Anfang an höher eingestuft... R1 fängt höher als A13 an und endet höher als A15.
Du musst also vergleichen, was man nach gleicher Zeit (!) hat. Also 5 Erfahrungsjahre R1 entsprechen was? A13 mit 5 Erfahrungsjahren oder A14 mit 5 Erfahrungsjahren.
Hatte genau aus dem Grund gehofft, dass es so läuft wie zuvor beschrieben, konnte nur keine Regelung dazu finden die das bestätigt.
Aber bin mir sicher, dass es dazu eine Regel geben muss ^^
22.07.2020, 09:45
(21.07.2020, 20:25)Gast82 schrieb: Hallo
vielen Dank für die Infos!
Das ist der Weg zu A16 über die R Besoldung ja deutlich schneller möglich, als über die A Besoldung.
Hast du eine Quelle zu der letzten Info?
Das stammt aus der Laufbahnverordnung NRW und dort die Sonderregelung für Richter in § 51.
22.07.2020, 11:24
Vielen Dank :exclamation: