17.07.2020, 08:35
Moin,
nehmen wir mal an, wir haben ne kleinere gut laufende Kanzlei (zb ne PartG) mit 7-8 Berufsträgern, wobei vier davon Partner sind und vier angestellte RA.
Zwei Partner planen aufgrund Ihres Alters nun den Ruhestand.
Wie läuft das mit den Gesellschaftereinlagen? Muss die Kanzlei ihm diese ausbezahlen? Muss ihm die Kanzlei ne Pension zahlen, wenn er Erstgenanntes nicht will? Welche Konsequenzen hat das für die verbliebenen Partner?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen...
Danke
nehmen wir mal an, wir haben ne kleinere gut laufende Kanzlei (zb ne PartG) mit 7-8 Berufsträgern, wobei vier davon Partner sind und vier angestellte RA.
Zwei Partner planen aufgrund Ihres Alters nun den Ruhestand.
Wie läuft das mit den Gesellschaftereinlagen? Muss die Kanzlei ihm diese ausbezahlen? Muss ihm die Kanzlei ne Pension zahlen, wenn er Erstgenanntes nicht will? Welche Konsequenzen hat das für die verbliebenen Partner?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen...
Danke
17.07.2020, 08:52
Bist du kein Jurist?
17.07.2020, 09:35
Wo könnte man da bloß nachschauen? Achja im Gesetz:
§ 9 PartGG verweist auf die Regeln der oHG, die allerdings zu den Rechtsfolgen des Ausscheidens nichts hergeben. Also gelten nach § 1 Abs. 4 PartGG die Regeln zur GbR, insbesondere § 738 Abs. 1 S. 1 BGB zur Anwachsung und S. 2 zum Abfindungsanspruch.
In aller Regel finden sich jedoch vernünftigere und spezifischere Regeln im Partnerschaftsvertrag. Kannst ja mal fragen ob du einen Blick hineinwerfen darfst :sleepy:
§ 9 PartGG verweist auf die Regeln der oHG, die allerdings zu den Rechtsfolgen des Ausscheidens nichts hergeben. Also gelten nach § 1 Abs. 4 PartGG die Regeln zur GbR, insbesondere § 738 Abs. 1 S. 1 BGB zur Anwachsung und S. 2 zum Abfindungsanspruch.
In aller Regel finden sich jedoch vernünftigere und spezifischere Regeln im Partnerschaftsvertrag. Kannst ja mal fragen ob du einen Blick hineinwerfen darfst :sleepy: