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  5. Abkürzung von Namen im Tatbestand
Antworten

 
Abkürzung von Namen im Tatbestand
Urteil
Unregistered
 
#1
07.07.2020, 14:40
Hallo,

wahrscheinlich eine banale Frage - aber ist mein 1. Urteil: Bin gerade dabei den Tatbestand zu schreiben (Zivilurteil) und eine Partei ist eine Gesellschaft mit sehr langem Namen, ist es zulässig, nach vollständiger erstmaliger Nennung des Namens der Partei eine Klammer einzufügen und dann die nachfolgend verwendete Bezeichnung aufzuführen?
Also folgendermaßen: "XXX XXX GmbH (Nachfolgend: X)".

Vielen Dank für einen Hinweis.
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Tsag
Unregistered
 
#2
07.07.2020, 15:26
(07.07.2020, 14:40)Urteil schrieb:  Hallo,

wahrscheinlich eine banale Frage - aber ist mein 1. Urteil: Bin gerade dabei den Tatbestand zu schreiben (Zivilurteil) und eine Partei ist eine Gesellschaft mit sehr langem Namen, ist es zulässig, nach vollständiger erstmaliger Nennung des Namens der Partei eine Klammer einzufügen und dann die nachfolgend verwendete Bezeichnung aufzuführen?
Also folgendermaßen: "XXX XXX GmbH (Nachfolgend: X)".

Vielen Dank für einen Hinweis.

Nenn sie doch einfach Klägerin oder Beklagte, wenn sie Partei ist.
Zitieren
Urteil
Unregistered
 
#3
07.07.2020, 16:16
(07.07.2020, 15:26)Tsag schrieb:  
(07.07.2020, 14:40)Urteil schrieb:  Hallo,

wahrscheinlich eine banale Frage - aber ist mein 1. Urteil: Bin gerade dabei den Tatbestand zu schreiben (Zivilurteil) und eine Partei ist eine Gesellschaft mit sehr langem Namen, ist es zulässig, nach vollständiger erstmaliger Nennung des Namens der Partei eine Klammer einzufügen und dann die nachfolgend verwendete Bezeichnung aufzuführen?
Also folgendermaßen: "XXX XXX GmbH (Nachfolgend: X)".

Vielen Dank für einen Hinweis.

Nenn sie doch einfach Klägerin oder Beklagte, wenn sie Partei ist.


Da war meine Frage nicht ganz präzise... Sorry!
Die GmbH ist nicht Partei, sondern der Beklagte ist Geschäftsführer der GmbH...
Zitieren
Hessen
Unregistered
 
#4
09.07.2020, 09:51
(07.07.2020, 16:16)Urteil schrieb:  
(07.07.2020, 15:26)Tsag schrieb:  
(07.07.2020, 14:40)Urteil schrieb:  Hallo,

wahrscheinlich eine banale Frage - aber ist mein 1. Urteil: Bin gerade dabei den Tatbestand zu schreiben (Zivilurteil) und eine Partei ist eine Gesellschaft mit sehr langem Namen, ist es zulässig, nach vollständiger erstmaliger Nennung des Namens der Partei eine Klammer einzufügen und dann die nachfolgend verwendete Bezeichnung aufzuführen?
Also folgendermaßen: "XXX XXX GmbH (Nachfolgend: X)".

Vielen Dank für einen Hinweis.

Nenn sie doch einfach Klägerin oder Beklagte, wenn sie Partei ist.


Da war meine Frage nicht ganz präzise... Sorry!
Die GmbH ist nicht Partei, sondern der Beklagte ist Geschäftsführer der GmbH...

Das ist unproblematisch, oftmals sogar sinnvoll.
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Gast
Unregistered
 
#5
11.07.2020, 21:31
Kannst du genau so machen, wie es auch in Verträgen üblich ist! Bei einer
Capital Indigo 5th Investment GmbH = "Capital GmbH" oder auch nur "Capital". Das ist alles auch geschmacksfrage. Die Verständlichkeit sollte immer im Vordergrund stehen
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Gast
Unregistered
 
#6
20.07.2020, 20:46
... Alpha Beta Cesar GmbH (nachfolgend: ABC-GmbH) ...
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