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Verfügung des Gerichts
Gast
Unregistered
 
#1
23.06.2020, 18:51
Könnt ihr mir sagen, wenn das Gericht bei der Terminsbestimmung verfügt "Beide Parteien bzw. deren Prozessbevollmächtigte werden hiermit zu diesem Termin geladen"? Heißt das, beide müssen auch kommen iSv Anordnung persönlichen Erscheinens oder genügt es, wenn der RA da ist?
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Gast
Unregistered
 
#2
23.06.2020, 21:57
(23.06.2020, 18:51)Gast schrieb:  Könnt ihr mir sagen, wenn das Gericht bei der Terminsbestimmung verfügt "Beide Parteien bzw. deren Prozessbevollmächtigte werden hiermit zu diesem Termin geladen"? Heißt das, beide müssen auch kommen iSv Anordnung persönlichen Erscheinens oder genügt es, wenn der RA da ist?

"bzw. deren Prozessbevollmächtigte" ist die Antwort. Die. Ladung muss halt ergehen, weil andernfalls ein VU nicht möglich ist. Das persönliche Erscheinen wird ausdrücklich angeordnet, wenn es angeordnet werden soll
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Gast
Unregistered
 
#3
24.06.2020, 07:56
(23.06.2020, 21:57)Gast schrieb:  
(23.06.2020, 18:51)Gast schrieb:  Könnt ihr mir sagen, wenn das Gericht bei der Terminsbestimmung verfügt "Beide Parteien bzw. deren Prozessbevollmächtigte werden hiermit zu diesem Termin geladen"? Heißt das, beide müssen auch kommen iSv Anordnung persönlichen Erscheinens oder genügt es, wenn der RA da ist?

"bzw. deren Prozessbevollmächtigte" ist die Antwort. Die. Ladung muss halt ergehen, weil andernfalls ein VU nicht möglich ist. Das persönliche Erscheinen wird ausdrücklich angeordnet, wenn es angeordnet werden soll

Das heißt, die Partei muss nicht zwingend kommen oder was meinst du?
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GAsst
Unregistered
 
#4
24.06.2020, 23:18
Es genügt, wenn der/die Prozessbevollmächtigte kommt.
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