23.06.2020, 12:50
Liebe Mitstreiter (m/w/d ;-) ),
ich bin Berufseinsteiger und frage mich, ob über die Beiträge zum Versorgungswerk gesondert bei einem Vorstellungsgespräc gesprochen werden muss.
Soweit ich das herauslesen konnte, übernimmt der Arbeitnehmer hälftig die Beiträge.
Die andere Hälfte kommt von mir als Arbeitnehmer.
Heißt das, ich muss in jedem Vorstellungsgespräch abklopfen, ob die andere Hälfte an mich gesonders überwiesen wird?
Ist es üblich, dass man das zum vereinbarten Jahresgehalt dazu erhält oder muss ich das als gesonderten Posten verhandeln?
Ich danke für eure Hilfe und Erfahrung!
ich bin Berufseinsteiger und frage mich, ob über die Beiträge zum Versorgungswerk gesondert bei einem Vorstellungsgespräc gesprochen werden muss.
Soweit ich das herauslesen konnte, übernimmt der Arbeitnehmer hälftig die Beiträge.
Die andere Hälfte kommt von mir als Arbeitnehmer.
Heißt das, ich muss in jedem Vorstellungsgespräch abklopfen, ob die andere Hälfte an mich gesonders überwiesen wird?
Ist es üblich, dass man das zum vereinbarten Jahresgehalt dazu erhält oder muss ich das als gesonderten Posten verhandeln?
Ich danke für eure Hilfe und Erfahrung!
23.06.2020, 13:35
Als angestellter Rechtsanwalt (m/w/d) wird man wie ein sonstiger Arbeitnehmer behandelt hinsichtlich der Alterssicherung. D.h. von Gesamtbeitrag trägt eine Hälfte der Arbeitgeber, die andere wird als Abzug vom Brutto abgezogen und entsprechend weniger Netto ausgezahlt. Also alles „ganz normal“.
Die einzige Besonderheit: Bei manchen Versorgungswerken kann man wählen, ob der AG oder der AN die Beiträge anführen soll. Im letzten Fall bekommt man beide Hälften ausgezahlt und muss dann beides selbst an Versorgungswerk weiterleiten.
Nur das müsste man ggf. besprechen. Auf die Beitragshöhe hat das keine Auswirkungen.
Die einzige Besonderheit: Bei manchen Versorgungswerken kann man wählen, ob der AG oder der AN die Beiträge anführen soll. Im letzten Fall bekommt man beide Hälften ausgezahlt und muss dann beides selbst an Versorgungswerk weiterleiten.
Nur das müsste man ggf. besprechen. Auf die Beitragshöhe hat das keine Auswirkungen.