13.06.2020, 14:49
Hallo, hat jemand von euch Erfahrung wie es mit Urlaub während der Probezeit bei der Justiz in Hessen ist? Sind die da konservativ oder wird sowas eher genehmigt?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
13.06.2020, 17:49
Hä? Hier hast du halt - aus dem Beamtenrecht - 6 Monate Urlaubssperre, danach ganz normal halt. Du musst es in der Kammer bzw deinem Vertreter eben abstimmen.
13.06.2020, 17:50
Was meinst du mit Probezeit?
In der Justiz als Richter/StA bist du ja für 3-5 Jahre Beamter auf Probe, eine andere Probezeit gibt es dort doch gar nicht Oder?
Als Beamter auf Probe kann man natürlich Urlaub nehmen.
Ansonsten habe ich mal gehört, dass Urlaub innerhalb der ersten paar Monate unterschiedlich gehandhabt wird. Kommt da aber wohl auf den Präsi/LOStA an. Ne generelle Regel iSe Verwaltungsvorschrift oder so kenne ich nicht.
In der Justiz als Richter/StA bist du ja für 3-5 Jahre Beamter auf Probe, eine andere Probezeit gibt es dort doch gar nicht Oder?
Als Beamter auf Probe kann man natürlich Urlaub nehmen.
Ansonsten habe ich mal gehört, dass Urlaub innerhalb der ersten paar Monate unterschiedlich gehandhabt wird. Kommt da aber wohl auf den Präsi/LOStA an. Ne generelle Regel iSe Verwaltungsvorschrift oder so kenne ich nicht.
13.06.2020, 17:51
13.06.2020, 18:23
In den ersten drei Monaten gar nicht, danach nicht gern gesehen aber zulässig. Nach 6 Monaten normal möglich.
13.06.2020, 18:28
Hab's nachgeschaut. Für NRW geregelt in § 3 der
Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen
[b]Wartezeit
Erholungsurlaub kann erst nach einer Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst von sechs Monaten, im Falle des § 6 Abs. 1 von drei Monaten beansprucht werden. Er kann vor Ablauf der Wartezeit gewährt werden, wenn besondere Gründe dies erfordern[/b]
Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen
[b]Wartezeit
Erholungsurlaub kann erst nach einer Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst von sechs Monaten, im Falle des § 6 Abs. 1 von drei Monaten beansprucht werden. Er kann vor Ablauf der Wartezeit gewährt werden, wenn besondere Gründe dies erfordern[/b]
13.06.2020, 19:24
(13.06.2020, 18:28)Gast23 schrieb: Hab's nachgeschaut. Für NRW geregelt in § 3 der
Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen
[b]Wartezeit
Erholungsurlaub kann erst nach einer Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst von sechs Monaten, im Falle des § 6 Abs. 1 von drei Monaten beansprucht werden. Er kann vor Ablauf der Wartezeit gewährt werden, wenn besondere Gründe dies erfordern[/b]
Mein Beitrag oben bezog sich auf Berlin, da gibst eine quasi identische Vorschrift.