• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Mandanten Strafverteidigung
« 1 2
Antworten

 
Mandanten Strafverteidigung
Gast
Unregistered
 
#11
08.06.2020, 08:52
Das ist nicht Cross-Selling
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#12
08.06.2020, 09:10
(08.06.2020, 08:49)Gast schrieb:  Akquise lernt man am besten von welchen, die schon länger am Markt sind. Das wiegt m.E. auch ein wenig die niedrigeren Gehälter in kleineren (gut gehenden ) Kanzleien auf. Wenn man hier aufmerksam ist und was mitnimmt, kann man später umso mehr Nutzen daraus ziehen.

"Cross-Selling" ist nicht zu unterschätzen, also aus einem Mandat mehrere zu machen. Aber auch das lernt man mit der Zeit.

Da lernt man gar nichts. 90% der Akquise sind der Ruf und alte zufriedene Mandanten, die einen weiterempfehlen.
Mehr als Vorträge halten fällt denen auch nicht ein. 
Als junger Einsteiger hat man eher bessere Ideen. Stichwort: Internet, Social Media etc.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#13
09.06.2020, 14:32
Noch etwas: ständig lese ich, dass Verteidiger empfehlen, zu Fachanwälten zu gehen, was ich als Bürger selbst auch tun würde.
Aber Berufsanfänger sind nunmal keine Fachanwälte. Und wie soll man einer werden, wenn die Fachanwälte ständig die Nicht-Fachanwälte schlecht reden und man selber nur wenig Fälle abkriegt??
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#14
09.06.2020, 16:13
Im Strafrecht werden Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt - ratet mal, weshalb dann wenige mit vielen und großen Fällen bedacht werden, während andere gar nicht vom Gericht bedacht werden, die sich dann den Rest des Kuchens teilen, insbesondere wenn jemand mit seinem Pflichtverteidiger unzufrieden war, weil er weniger ein Verteidiger als mehr ein Vollstreckungshelfer und Geständnisbegleiter, d.h. einfach nur ein Lappen ist.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus