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Personalakte Referendariat
GAST!!
Unregistered
 
#1
02.05.2020, 20:20
Hallo Ihr Lieben,

da ich trotz der Vergrundschulung der Justiz und dem aufgebesserten Arbeitslosengeld R 1) gerne als Mann zur Justiz möchte, ist mir heute während des Ausfüllens des Bewerbungsbogens folgende Frage aufgekommen:

Man muss der Einsicht in seine Personalakten aus dem Referendariat zustimmen. So weit so gut. Jedoch muss man noch angeben, wo sich diese befinden und soll zugleich ein Geschäftszeichen angeben. Die Akten müssten sich wohl beim entsprechenden OLG Bezirk befinden oder? Ich frage mich nur, woher ich das Gz. kennen soll? Ich habe sämtliche Briefe, Schreiben etc durchgesehen, konnte jedoch ein solches nicht finden. 

Vielleicht kann mir jemand helfen. 

Viele Grüße
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Gast
Unregistered
 
#2
02.05.2020, 21:26
In welchem Bundesland bist du denn?
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Gast
Unregistered
 
#3
02.05.2020, 21:31
Schreib denen doch einfach, dass die sich beim OLG oder sonsstwo befinden und dein Einverständnis erteilst. So unflexibel werden die Damen und Herren nun auch nicht sein. Oder hast Du ernsthaft Lust, erstmal ein Az zu erfragen, weil du glaubst, ohne würden die es nicht geschissen kriegen?
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Gast
Unregistered
 
#4
02.05.2020, 21:32
Ich habe da damals einfach angerufen, weil ich das auch nirgends finden konnte und man konnte mir weiterhelfen. :)
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Gast
Unregistered
 
#5
02.05.2020, 21:41
Na das ist dein Personalaktenzeichen. Das steht doch bei den Schreiben/Korrespondenz des OLG mit dir drauf.
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Gast23
Unregistered
 
#6
03.05.2020, 07:52
Habe ebenfalls beim zuständigen OLG in der Ref Abteilung angerufen. War kein Problem.
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