11.03.2020, 09:19
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage an Euch, wie Ihr Eure Prüfung in der Klausur der Rechtmäßigkeit eines Widerspruchsbescheids aufbaut.
Gegenstand ist idR ja der Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids.
Gehe ich dann bei Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit nur noch auf den Widerspruch ein?
Meist ist der Ausgangsbescheid ja auch mit abgedruckt. Wo wird der denn dann geprüft?
Danke für Eure Antworten!
P.S.: Mache Ref in BW, sollte das für Antwort wichtig sein.
ich habe mal eine Frage an Euch, wie Ihr Eure Prüfung in der Klausur der Rechtmäßigkeit eines Widerspruchsbescheids aufbaut.
Gegenstand ist idR ja der Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids.
Gehe ich dann bei Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit nur noch auf den Widerspruch ein?
Meist ist der Ausgangsbescheid ja auch mit abgedruckt. Wo wird der denn dann geprüft?

Danke für Eure Antworten!
P.S.: Mache Ref in BW, sollte das für Antwort wichtig sein.
17.04.2020, 12:56
Bin noch nicht im Ref, habe aber vorher ein duales Studium für den gehobenen Verwaltungsdienst und da auch Widersprüche bearbeitet.
Ich würde lediglich den Widerspruchsbescheid prüfen. Für den gelten die besonderen Regelungen der §§ 68 ff. VwGO. Aber wie gesagt, ob das auch so im Ref verlang wird, keine Ahnung.
Ich würde lediglich den Widerspruchsbescheid prüfen. Für den gelten die besonderen Regelungen der §§ 68 ff. VwGO. Aber wie gesagt, ob das auch so im Ref verlang wird, keine Ahnung.