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  5. Klageantrag Rückabwicklung Wohnungskauf Miteigentümer
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Klageantrag Rückabwicklung Wohnungskauf Miteigentümer
Rookieoftheyear
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Beiträge: 15
Themen: 6
Registriert seit: Feb 2021
#1
Vor 8 Stunden
Hallo zusammen,

ich bin mir unsicher bei der Formulierung des Klageantrags für folgende Konstellation:

Eheleute kaufen ETW für 600.000,00 €. Ehemann erwirbt Miteigentum 70/100, Ehefrau 30/100. Kaufpreis wurde teilweise (150.000,00 €) durch Ehemann als Einmalzahlung geleistet, betreffend des Restes wurde durch beide Eheleute ein Darlehen aufgenommen. Nun wurde gegenüber dem Verkäufer der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt wegen arglistig verschwiegener Mängel (insb. feuchtigkeitsbedingter Schimmel).

Wie formuliere ich genau den Klageantrag der auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Klage? Insbesondere geht es mir um die Berücksichtigung der Miteigentumsquoten bzw. ob und wenn ja, wie diese im Klageantrag berücksichtig werden müssen.

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Praktiker
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Beiträge: 2.293
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
Vor 7 Stunden
Übereignet wurde auch schon oder noch nicht? Wenn nein interessiert die Quote eh nicht.
Wenn doch, dürfte aus Sicht des Verkäufers dennoch immer für alle bezahlt worden sein (sie schulden insgesamt als Gesamtschuldner, oder?) und ich würde beantragen: Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger x Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Auflassung, Bewilligung der Eintragung als Eigentümer und Herausgabe des Sondereigentums an der im Aufteilungsplan mit y bezeichneten Wohnung, verbunden mit y/z Miteigentumsanteil am Grundstück...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 7 Stunden von Praktiker.)
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Rookieoftheyear
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Beiträge: 15
Themen: 6
Registriert seit: Feb 2021
#3
Vor 7 Stunden
Ja übereignet wurde schon. Und ja, die Eheleute schulden den Kaufpreis als Gesamtschuldner. Nach BGH Rspr. (BGH, Urt. vom 10.10.2017 - XI ZR 555/16, Rn. 20) steht Miteigentümern bei einem RÜckabwicklungsschuldverhältnis die Rückzahlungsforderung als Mitgläubigern zu, also "gemeinschaftlich". Ich weiß nur nicht genau, ob und wie ich die Miteigentumsquoten im Rahmen der durch die Kläger Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung (also die lastenfreie Rückübertragung und Herausgabe des Wohnungseigentums) berücksichtigen muss.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 7 Stunden von Rookieoftheyear.)
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Praktiker
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Beiträge: 2.293
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Registriert seit: Apr 2021
#4
Vor 7 Stunden
Die Gegenleistung wird ja nicht tituliert. Sie muss so bestimmt sein, als würde sie tituliert, aber entscheidend ist doch, dass 100 % beim Beklagten ankommen müssen. Wer dazu was übereignen muss, ist im Rahmen der Gegenleistung egal, daher würde ich da einfach niemanden und schon gar keine Quote nennen.

Feststellungsantrag nicht vergessen!!
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Rookieoftheyear
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Beiträge: 15
Themen: 6
Registriert seit: Feb 2021
#5
Vor 7 Stunden
Perfekt, vielen Dank. Hast mir sehr weitergeholfen, die Thematik hat mich die letzten Tage echt umgetrieben. Cheese 

Feststellungsanträge betreffend Annahmeverzug und vorsätzlicher unerlaubter Handlung sind schon im Entwurf drin.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 7 Stunden von Rookieoftheyear.)
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