Vor 7 Stunden
Hallo liebe Community,
Kann mir hier jemand einen sehr guten Rechtsanwalt empfehlen, um meine Prüfungsbewertung im zweiten Staatsexamen anzufechten?
Wie das Verfahren im Einzelnen abzulaufen hat, weiß ich leider auch nicht. Werden einzelne Bewertungen/ Korrekturen für einzelne Klausuren angefochten oder die Gesamtnote an sich oder konkrete Einzelnoten einzelner Korrektoren oder oder…
Ich bin für jede Hilfe dankbar.. Mein Ziel ist es, von 7,3 Punkten auf 7,7 Punkte zu gelangen..
Das Examen habe ich in Hessen gemacht.
Danke im Voraus für jeden Beitrag!!
Kann mir hier jemand einen sehr guten Rechtsanwalt empfehlen, um meine Prüfungsbewertung im zweiten Staatsexamen anzufechten?
Wie das Verfahren im Einzelnen abzulaufen hat, weiß ich leider auch nicht. Werden einzelne Bewertungen/ Korrekturen für einzelne Klausuren angefochten oder die Gesamtnote an sich oder konkrete Einzelnoten einzelner Korrektoren oder oder…
Ich bin für jede Hilfe dankbar.. Mein Ziel ist es, von 7,3 Punkten auf 7,7 Punkte zu gelangen..
Das Examen habe ich in Hessen gemacht.
Danke im Voraus für jeden Beitrag!!
Vor 5 Stunden
Ich habe mit ihm selbst keine Erfahrung gemacht, aber die Kanzlei Müller&Müller aus Münster bietet Prüfungsanfechtungen an. Sie selbst sind auch Repetitoren fürs 1. und 2. Examen, das könnte vielleicht nützlich sein. Als ÖR Repetitor fürs 1. Examen fand ich sie ganz gut.
Vor 5 Stunden
Die Gesamtnote ist bekanntlich eine Berechnung. Du müsstest Fehler in der Bewertung der Klausur durch den Korrektor finden. Die fachliche Bewertung ist grundsätzlich voll überprüfbar. Allerdings führt dies nicht automatisch dazu, dass sich die Gesamtbewertung verändern muss. Denn hinsichtlich der Gesamtbewertung kann und sollen auch andere Aspekte wie Sprache, Gesamteindruck usw. einbezogen und dazu gewichtet werden. Diese Gewichtung nimmt der Korrektor/Prüfer selbst vor, insofern besteht dann der nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielraum des Prüfers.
In jedem Fall wird das Prüfungsamt einen Widerspruch nebst Begründung an den jeweiligen Korrektor weiterleiten zur Stellungnahme. Sodann wird er erklären müssen, ob er unter Berücksichtigung der Widerspruchsbegründung an seiner Bewertung festhält.
In jedem Fall wird das Prüfungsamt einen Widerspruch nebst Begründung an den jeweiligen Korrektor weiterleiten zur Stellungnahme. Sodann wird er erklären müssen, ob er unter Berücksichtigung der Widerspruchsbegründung an seiner Bewertung festhält.


