• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Gefälschter Führerschein
Antworten

 
Gefälschter Führerschein
HelenL.
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 11
Registriert seit: Mar 2025
#1
Vor 11 Stunden
Hallo zusammen, 

kurzer SV: der Beschuldigte wurde in einer Bar, aufgrund eines anderen, gegen ihn bestehenden Verfahrens durchsucht. Im Rahmen dieser Durchsuchung wurde ein gefälschter Führerschein gefunden. 

Nach meiner Recherche wäre eine Urkundenfälschung hier abzulehnen. Da keine ausreichenden Beweise vorliegen, dass er den Führerschein hergestellt hat und ein gebrauchen ebenfalls abzulehnen ist, kommt meiner Meinung nach lediglich eine 
eine mögliche Strafbarkeit nach 276 StGB in Betracht. 

Gegen den BS war zum Tatzeitpunkt. Eine Sperre verhängt (bis August 2025). 

Wenn ich die Anklage jetzt schreibe, kommt eine erneute Einziehung in Betracht ? Ich tue mich schwer, da die Tat ja hier nicht im Zusammenhang mit dem führen eines Kraftfahrzeugs steht. 

Bin dankbar für jede Anregung. 

LG
Suchen
Zitieren
KissingSpines
Junior Member
**
Beiträge: 42
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2025
#2
Vor 11 Stunden
(Vor 11 Stunden)HelenL. schrieb:  Hallo zusammen, 

kurzer SV: der Beschuldigte wurde in einer Bar, aufgrund eines anderen, gegen ihn bestehenden Verfahrens durchsucht. Im Rahmen dieser Durchsuchung wurde ein gefälschter Führerschein gefunden. 

Nach meiner Recherche wäre eine Urkundenfälschung hier abzulehnen. Da keine ausreichenden Beweise vorliegen, dass er den Führerschein hergestellt hat und ein gebrauchen ebenfalls abzulehnen ist, kommt meiner Meinung nach lediglich eine 
eine mögliche Strafbarkeit nach 276 StGB in Betracht. 

Gegen den BS war zum Tatzeitpunkt. Eine Sperre verhängt (bis August 2025). 

Wenn ich die Anklage jetzt schreibe, kommt eine erneute Einziehung in Betracht ? Ich tue mich schwer, da die Tat ja hier nicht im Zusammenhang mit dem führen eines Kraftfahrzeugs steht. 

Bin dankbar für jede Anregung. 

LG

Müsste er ihn nicht selbst hergestellt oder dazu angestiftet haben? 
Gefunden hat er ihn wohl nicht zufällig mit seinen Informationen.
Suchen
Zitieren
HelenL.
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 11
Registriert seit: Mar 2025
#3
Vor 11 Stunden
Ich hatte im Kommentar geschaut und da stand, dass der 276 StGB in der Form des verwahren für Falle gedacht ist, in denen nicht nachweisbar ist, wie der BS dies erlangt hat. 

Für eine Anklage müsste ich jedenfalls Nachweise haben, beispielsweise Geldzahlung oder irgendetwas oder ? Ich hab lediglich den Polizeibericht.
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.176
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
Vor 9 Stunden
Was willst Du einziehen? Den gefälschten Führerschein?
Suchen
Zitieren
HelenL.
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 11
Registriert seit: Mar 2025
#5
Vor 9 Stunden
Ja z.b und dann eine Sperre verhängen.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus