06.05.2026, 04:13
Ist ein Urteil rechtsfehlerhaft, wenn es die Einziehung der Tatmittel nicht begründet?
Im Urteil wurden ein Laptop und ein Handy als Tatmittel eingezogen. Eine Begründung für die Einziehung enthält das Urteil jedoch nicht.
Im Urteil wurden ein Laptop und ein Handy als Tatmittel eingezogen. Eine Begründung für die Einziehung enthält das Urteil jedoch nicht.
06.05.2026, 06:13
Natürlich sollte man das knapp begründen, insbesondere erwähnt, das es Testmittel sind (das ist aber ja offenbar erfolgt) und dass sie im Eigentum des Täters standen. Die Frage ist, was die Konsequenz ist, wenn es fehlt: Punktabzug in der Klausur? Oder ob man deshalb Rechtsmittel einlegen sollte? Oder was meinst Du?


