Heute, 09:58
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur freien richterlichen Beweiswürdigung im Strafverfahren:
Wo liegt die Grenze zwischen einer tragfähigen richterlichen Überzeugung und einem bloßen Verdacht?
Anders gefragt: Wann reicht eine Indizienkette trotz mehrerer belastender Umstände revisionsrechtlich nicht aus, weil die Schlussfolgerung des Gerichts nur auf Vermutungen beruht und deshalb nicht revisionsfest ist?
Dazu fand ich BGH, Beschl. v. 15.01.2013 – 2 StR 488/12
ich habe eine Frage zur freien richterlichen Beweiswürdigung im Strafverfahren:
Wo liegt die Grenze zwischen einer tragfähigen richterlichen Überzeugung und einem bloßen Verdacht?
Anders gefragt: Wann reicht eine Indizienkette trotz mehrerer belastender Umstände revisionsrechtlich nicht aus, weil die Schlussfolgerung des Gerichts nur auf Vermutungen beruht und deshalb nicht revisionsfest ist?
Dazu fand ich BGH, Beschl. v. 15.01.2013 – 2 StR 488/12


