30.01.2026, 19:06
Hi. Mich würde mal interessieren, wo so die inhaltlichen Unterschiede zwischen den mündlichen Prüfungen im 1. und 2. Examen sind (Aktenvortrag ist klar). Aber ist es vergleichbar zum 1. Examen? Fallprüfung, in Ruhe, gutachterlich? Oder eher mehr Fälle in kürzer Zeit? Mehr materielles Recht oder eher praktische/prozessuale Fragen?
Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
31.01.2026, 02:10
Ich hatte am Mittwoch meine Mündliche im Zweiten Examen in NRW.
Zunächst ist es auch hier - wie im Ersten - enorm prüferabhängig. Manche prüfen gerne abstrakte Rechtsfragen. Anderer machen einen großen Fall. Andere machen kleinere Fälle.
Inhaltlich würde ich - jedenfalls von meinen Prüfern - sagen, dass der Schwerpunkt der Prüfung immer noch im materiellen Recht liegt. Bei uns war bspw. ein Schwerpunkt, ob ein Behördenhandeln die Voraussetzungen eines VA erfüllte.
Wiederrum war im Zivilrecht der Schwerpunkt auf einem Fall mit zwangsvollstreckungsrechtlichem Fokus.
Im Strafrecht gings viel um § 265a und § 263.
Also bunt gemischt. Vom Gefühl her besteht eine große Nähe zum ersten Examen, wobei aber häufiger mal prozessuale Fragen nochmal reingeworfen werden (Besetzungen von Kammern / Rechtsweg / Arten von Rechtsbehelfen / Entscheidung als Einzelrichter) etc.
Zunächst ist es auch hier - wie im Ersten - enorm prüferabhängig. Manche prüfen gerne abstrakte Rechtsfragen. Anderer machen einen großen Fall. Andere machen kleinere Fälle.
Inhaltlich würde ich - jedenfalls von meinen Prüfern - sagen, dass der Schwerpunkt der Prüfung immer noch im materiellen Recht liegt. Bei uns war bspw. ein Schwerpunkt, ob ein Behördenhandeln die Voraussetzungen eines VA erfüllte.
Wiederrum war im Zivilrecht der Schwerpunkt auf einem Fall mit zwangsvollstreckungsrechtlichem Fokus.
Im Strafrecht gings viel um § 265a und § 263.
Also bunt gemischt. Vom Gefühl her besteht eine große Nähe zum ersten Examen, wobei aber häufiger mal prozessuale Fragen nochmal reingeworfen werden (Besetzungen von Kammern / Rechtsweg / Arten von Rechtsbehelfen / Entscheidung als Einzelrichter) etc.


