23.01.2026, 13:13
Hallo zusammen!
Ich habe ein Angebot aus Hessen erhalten und dieses zugesagt, sodass ich ab März in das Referendariat starten kann.
Jetzt bereitet mir die Krankenversicherung kopfzerbrechen. Aktuell bin ich gesetzlich freiwillig versichert. Ich habe das jetzt soweit verstanden, dass das Land Hessen einen bei den Beiträgen für die freiwillige GKV nicht unterstützt, außer man verursacht Kosten für die GKV - was aber auf die Häflte des jährlichen Beitrages begrenzt ist.
Wenn ich also nicht dauernd zum Arzt gehe, lohnt sich dies kaum.
Bei der PKV hadere ich mit dem Zeitpunkt nach dem Referendariat. Wie kann ich wieder in die GKV kommen? Soweit ich mich bis jetzt einlesen konnte, besteht hierzu die Möglichkeit, wenn man ím Anschluss einen Job findet, der weniger zahlt als die Versicherungsbefreiungsgrenze oder wenn man während des Referendariats eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit nachgeht (ist man hier nicht auch befreit, weil man Beamter ist?) oder Anwalts- und Wahlstation sozialersicherungspflichtig sind (selbe Frage, wie bei der Nebentätigkeit), sodass man im Anschluss an das Ref ALG I beziehen kann.
Am liebsten würde ich wohl einfach in der GKV bleiben, um mir einfach keine weitergehenden Gedanken machen zu müssen, aber denke nicht, dass das realistisch ist.
Hat hier jemand dazu Erfahrungen oder Einschätzungen?
Vielen Dank vorab
Ich habe ein Angebot aus Hessen erhalten und dieses zugesagt, sodass ich ab März in das Referendariat starten kann.
Jetzt bereitet mir die Krankenversicherung kopfzerbrechen. Aktuell bin ich gesetzlich freiwillig versichert. Ich habe das jetzt soweit verstanden, dass das Land Hessen einen bei den Beiträgen für die freiwillige GKV nicht unterstützt, außer man verursacht Kosten für die GKV - was aber auf die Häflte des jährlichen Beitrages begrenzt ist.
Wenn ich also nicht dauernd zum Arzt gehe, lohnt sich dies kaum.
Bei der PKV hadere ich mit dem Zeitpunkt nach dem Referendariat. Wie kann ich wieder in die GKV kommen? Soweit ich mich bis jetzt einlesen konnte, besteht hierzu die Möglichkeit, wenn man ím Anschluss einen Job findet, der weniger zahlt als die Versicherungsbefreiungsgrenze oder wenn man während des Referendariats eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit nachgeht (ist man hier nicht auch befreit, weil man Beamter ist?) oder Anwalts- und Wahlstation sozialersicherungspflichtig sind (selbe Frage, wie bei der Nebentätigkeit), sodass man im Anschluss an das Ref ALG I beziehen kann.
Am liebsten würde ich wohl einfach in der GKV bleiben, um mir einfach keine weitergehenden Gedanken machen zu müssen, aber denke nicht, dass das realistisch ist.
Hat hier jemand dazu Erfahrungen oder Einschätzungen?
Vielen Dank vorab
Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
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23.01.2026, 13:18
Glückwunsch zu deinem Angebot.
Ich habe mich auch über das Thema informiert, du kannst für das Referendariat einen Anwärtertarif bei der PKV abschließen. Ich meine es war auch so, dass du bis 10-15 Jahre vor der Rente noch in die GKV wechseln kannst.
Ich habe mich auch über das Thema informiert, du kannst für das Referendariat einen Anwärtertarif bei der PKV abschließen. Ich meine es war auch so, dass du bis 10-15 Jahre vor der Rente noch in die GKV wechseln kannst.
24.01.2026, 13:36
Hey, ich werde im März auch in Hessen starten und beschäftige mich jetzt auch wieder mit der Krankenkasse. Ich bin erst vor einem halben Jahr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt (Stelle mit 19h als WHK aufgenommen) und habe dementsprechend etwas Erfahrung. Während des Refs lohnt sich die private Krankenversicherung meist, weil man sich nur für die 30 % der Kosten versichern muss, die nicht von der Beihilfe abgedeckt sind. Die Kosten belaufen sich auf einen vom Gehalt unabhängigen Fixbetrag, der anhand des allgemeinen Gesundheitszustands ermittelt wird. Wenn du später mal verbeamtet werden möchtest, dann lohnt sich jetzt schon die private KV.
Wenn du dich freiwillig in der GKV versicherst, musst du von deinem Bruttogehalt den vollen Beitrag für die KV zahlen (ich meine 17 %). Wenn du krank bist, kannst du vom LBV dann nur einen Höchstbetrag von 50 % der Versicherungsbeiträge zurückerhalten.
Ich würde einfach mal einen Vergleichsrechner ausprobieren.
Nach dem Ref kann man wieder in die gesetzliche KV wechseln, wenn man sich z.B. arbeitslos meldet oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt (meist als Arbeitnehmer mit Gehalt über 556 € monatlich). Ab einem Jahresgehalt von 73.800 € kannst du dich freiwillig bei der gesetzlichen KV versichern. Der Wechsel in die GKV klappt recht einfach, ich musste nur meinen Arbeitsvertrag mit dem Aufnahmeformular online einreichen.
Wenn du dich freiwillig in der GKV versicherst, musst du von deinem Bruttogehalt den vollen Beitrag für die KV zahlen (ich meine 17 %). Wenn du krank bist, kannst du vom LBV dann nur einen Höchstbetrag von 50 % der Versicherungsbeiträge zurückerhalten.
Ich würde einfach mal einen Vergleichsrechner ausprobieren.
Nach dem Ref kann man wieder in die gesetzliche KV wechseln, wenn man sich z.B. arbeitslos meldet oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt (meist als Arbeitnehmer mit Gehalt über 556 € monatlich). Ab einem Jahresgehalt von 73.800 € kannst du dich freiwillig bei der gesetzlichen KV versichern. Der Wechsel in die GKV klappt recht einfach, ich musste nur meinen Arbeitsvertrag mit dem Aufnahmeformular online einreichen.


