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ich stehe gerade vor dem Problem, nicht zu wissen, wie ich den konkreten und abstrakten Anklagesatz bei § 130 formulieren soll. Einschlägig sind die Absätze 1 (Hass und zu Gewalt und Willkürmaßnahmen auffordern) und Absätze 3, 5.
Ich bin dankbar über jede Hilfe.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.10.2025, 17:19 von Klemens.)