17.10.2025, 16:24
Hallo liebes Forum,
meine Anwaltsstation beginnt im November. Im Bewerbungsgespräch wurde eine feste Anzahl an Arbeitstagen mündlich vereinbart und dass diese Tage komplett flexibel abgeleistet werden können, sodass ich mir aussuchen könne, wie lange ich tauche. Da die Station nach dem Examen noch 6 Wochen geht, wäre es rechnerisch möglich, nur 1,5/2 Monate zu Beginn der Station zu arbeiten und dann 5-5,5 Monate zu tauchen, danach dann Examen und nochmal 6 Wochen arbeiten. Das wurde laut ehemaligen Refis auch so gehandhabt.
Ich habe fest damit gerechnet, 4-5 Monate tauchen zu können und hätte mir sonst eine andere Kanzlei gesucht, da in meinem BL in den letzten Monaten vor dem Examen sehr viele (3-4x Tage je Woche) Unterricht (Anwesenheitspflicht), Intensivkurse (freiwillig) und Klausurbesprechungen (Anwesenheitspflicht) stattfinden und kaum Zeit zum selbstständigen Lernen bleibt. Es ist auch vier Monate vor dem Examen ein Probeexamen zu absolvieren, bei dem 5 Tage hintereinander Klausuren unter Aufsicht anzufertigen sind. Die Noten von den Klausuren kommen aufs AG-Zeugnis. Im Falle des Nichtbestehens erfolgen regelmäßig Personalgespräche mit entsprechendem Vermerk in der Personalakte, teilweise wohl auch zusätzlicher Pflichtunterricht.
Vor ein paar Tagen hat sich die Kanzlei für das Ausfüllen des Vergütungsformulars, das ans OLG geht, gemeldet - da wollten sie deutlich mehr Tage als vereinbart eintragen! Zuvor gabs nichts schriftlich von der Kanzlei. Begründet wurde die Erhöhung der Tage damit, dass es nun intern eine neue Regelung gibt. Ich habe auf die Zahl aus dem Bewerbungsgespräch verwiesen. Letztlich konnte ich diese durchsetzen. Kurz danach kam die nächste ernüchternde Mail - die Einarbeitung soll vor Beginn der Anwaltsstation stattfinden. Zähne knirschend bin ich nun während der Verwaltungsstation zur Einarbeitung angetanzt. Bei der Einarbeitung hieß es nun, dass die Tage nicht flexibel gelegt werden können. Tauchen sei nur 3 Monate möglich. Auf Nachfrage, wie sie sich das mit den Intensivkursen, Unterricht und Klausurbesprechungen in den letzten Monaten vorstellen, folgte nur ein Schulterzucken.
Ich bin stinkesauer
Wie würdet ihr weiter vorgehen? Die Zuweisung vom OLG ist bereits erfolgt. In zwei Wochen beginnt die Station und ich habe auch schon ein Inhouseseminar der Kanzlei besucht. Wenn alle Stricke reißen, kann ich mir aber durchaus vorstellen, eine andere Kanzlei zu suchen. Die Vorfreude auf die Station ist nach alledem sowieso weg und einen Berufseinstieg kann ich mir bei diesem Umgang mit Refs dort nicht vorstellen. Ich frag mich nur, ob ich dann hinsichtlich des Seminars schadensersatzpflichtig bin oder sonst Konsequenzen drohen? Es handelt sich um eine eher kleinere Großkanzlei
meine Anwaltsstation beginnt im November. Im Bewerbungsgespräch wurde eine feste Anzahl an Arbeitstagen mündlich vereinbart und dass diese Tage komplett flexibel abgeleistet werden können, sodass ich mir aussuchen könne, wie lange ich tauche. Da die Station nach dem Examen noch 6 Wochen geht, wäre es rechnerisch möglich, nur 1,5/2 Monate zu Beginn der Station zu arbeiten und dann 5-5,5 Monate zu tauchen, danach dann Examen und nochmal 6 Wochen arbeiten. Das wurde laut ehemaligen Refis auch so gehandhabt.
Ich habe fest damit gerechnet, 4-5 Monate tauchen zu können und hätte mir sonst eine andere Kanzlei gesucht, da in meinem BL in den letzten Monaten vor dem Examen sehr viele (3-4x Tage je Woche) Unterricht (Anwesenheitspflicht), Intensivkurse (freiwillig) und Klausurbesprechungen (Anwesenheitspflicht) stattfinden und kaum Zeit zum selbstständigen Lernen bleibt. Es ist auch vier Monate vor dem Examen ein Probeexamen zu absolvieren, bei dem 5 Tage hintereinander Klausuren unter Aufsicht anzufertigen sind. Die Noten von den Klausuren kommen aufs AG-Zeugnis. Im Falle des Nichtbestehens erfolgen regelmäßig Personalgespräche mit entsprechendem Vermerk in der Personalakte, teilweise wohl auch zusätzlicher Pflichtunterricht.
Vor ein paar Tagen hat sich die Kanzlei für das Ausfüllen des Vergütungsformulars, das ans OLG geht, gemeldet - da wollten sie deutlich mehr Tage als vereinbart eintragen! Zuvor gabs nichts schriftlich von der Kanzlei. Begründet wurde die Erhöhung der Tage damit, dass es nun intern eine neue Regelung gibt. Ich habe auf die Zahl aus dem Bewerbungsgespräch verwiesen. Letztlich konnte ich diese durchsetzen. Kurz danach kam die nächste ernüchternde Mail - die Einarbeitung soll vor Beginn der Anwaltsstation stattfinden. Zähne knirschend bin ich nun während der Verwaltungsstation zur Einarbeitung angetanzt. Bei der Einarbeitung hieß es nun, dass die Tage nicht flexibel gelegt werden können. Tauchen sei nur 3 Monate möglich. Auf Nachfrage, wie sie sich das mit den Intensivkursen, Unterricht und Klausurbesprechungen in den letzten Monaten vorstellen, folgte nur ein Schulterzucken.
Ich bin stinkesauer

19.10.2025, 10:56
Als erstes würde ich nochmal überlegen, ob du das in dieser Tiefe öffentlich machen wolltest aus strategischen Gründen oder du dir was von der Seele geschrieben hast. Nach Deiner Anwaltsstation/Zeugnis würde ich den Namen natürlich umgehend mit der nächsten Generation teilen :-)
Nach meiner Erfahrung sind GKler mit anderen Dingen beschäftigt als mit kruden Schadenersatzklagen gegen Refs. Ausserdem würden sich die Kosten vielleicht sogar lohnen, wenn du dafür glücklicher mit deiner Station, der Examensvorbereitung, deinem Leben bist.
Kompliziert ist natürlich, dass alles informell lief, ans OLG kannst Du Dich wohl nicht wenden ... ob ein Risiko besteht, dass die dich anschwärzen, naja. Kannst auch andere Gründe vorschieben, musst dann vielleicht mit mehr Kontrollen durch OLG in der tauchzeit bei der anderen kanzlei rechnen, gibt schlimmeres.
Ich persönlich würde alles daran setzen, da weg zu kommen. Wie ist es finanziell? Ginge eine kleine Kanzlei, die dir nix zahlt? Da gibt es kurzfristig vielleicht mehr Optionen.
Edit: "ich habe fest damit gerechnet, ..." da fällt mir auf: weil du das von ehemaligen Refs gehört hast oder habt ihr das auch besprochen? Wenn nicht, sieht die Sache etwas anders aus, woher kommt dann deine Erwartungshaltung bezüglich Tauchzeit? Rest natürlich trotzdem uncool.
Nach meiner Erfahrung sind GKler mit anderen Dingen beschäftigt als mit kruden Schadenersatzklagen gegen Refs. Ausserdem würden sich die Kosten vielleicht sogar lohnen, wenn du dafür glücklicher mit deiner Station, der Examensvorbereitung, deinem Leben bist.
Kompliziert ist natürlich, dass alles informell lief, ans OLG kannst Du Dich wohl nicht wenden ... ob ein Risiko besteht, dass die dich anschwärzen, naja. Kannst auch andere Gründe vorschieben, musst dann vielleicht mit mehr Kontrollen durch OLG in der tauchzeit bei der anderen kanzlei rechnen, gibt schlimmeres.
Ich persönlich würde alles daran setzen, da weg zu kommen. Wie ist es finanziell? Ginge eine kleine Kanzlei, die dir nix zahlt? Da gibt es kurzfristig vielleicht mehr Optionen.
Edit: "ich habe fest damit gerechnet, ..." da fällt mir auf: weil du das von ehemaligen Refs gehört hast oder habt ihr das auch besprochen? Wenn nicht, sieht die Sache etwas anders aus, woher kommt dann deine Erwartungshaltung bezüglich Tauchzeit? Rest natürlich trotzdem uncool.