14.10.2025, 18:21
Angenommen, ein Bundesland wie Bayern mit mind. 7,0 Punkten im 2. Stex oder BW mit mind. 6,5 Punkten in beiden Examina verlangt für seine Verwaltung eine starre Notengrenze bei einem ausgeschriebenen Beruf.
Gilt diese nur für Berufseinsteiger oder könnte ein Volljurist mit mehrjähriger BE im ausgeschriebenen Bereich, jedoch mit niedrigeren Noten, dennoch zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden?
Kurz gesagt: Gleicht einschlägige BE das mangelnde Erreichen der Notengrenze beim Staat (Bund/Land) aus?
Gilt diese nur für Berufseinsteiger oder könnte ein Volljurist mit mehrjähriger BE im ausgeschriebenen Bereich, jedoch mit niedrigeren Noten, dennoch zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden?
Kurz gesagt: Gleicht einschlägige BE das mangelnde Erreichen der Notengrenze beim Staat (Bund/Land) aus?
14.10.2025, 18:25
(14.10.2025, 18:21)Dachpappe schrieb: Angenommen, ein Bundesland wie Bayern mit mind. 7,0 Punkten im 2. Stex oder BW mit mind. 6,5 Punkten in beiden Examina verlangt für seine Verwaltung eine starre Notengrenze bei einem ausgeschriebenen Beruf.
Gilt diese nur für Berufseinsteiger oder könnte ein Volljurist mit mehrjähriger BE im ausgeschriebenen Bereich, jedoch mit niedrigeren Noten, dennoch zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden?
Kurz gesagt: Gleicht einschlägige BE das mangelnde Erreichen der Notengrenze beim Staat (Bund/Land) aus?
das geben die jeweiligen stellenausschreibungen dann in der Regel her: vergleiche die aktuellen ausschreibungen der BaFin (befr. oder 5 Jahre BE z.B.)
15.10.2025, 07:47
Wo feste Notenvoraussetzungen genannt sind, ändert sich auch durch Berufserfahrung nichts. Es ist bei internen Wechseln aber durchaus üblich dass Ausschreibungen auf den Wunschdidaten angepasst werden.
15.10.2025, 09:30
habe ich in Bayern mal bei einer kreisfreien Stadt gesehen, aber das dürfte echt die Ausnahmen sein. Die Stelle war aber auch sehr speziell und der Kandidat auch.
15.10.2025, 10:17
Das ist eine problematische Frage wegen Art. 33 GG. Einerseits darf der Dienstherr die Qualifikation vorgeben. Andererseits kann die Befähigung und Leistung im Beruf schwer ausgeblendet werden. Noch heikler ist es ohne starre Notenvorgabe bei Konkurrenzbewerbungen. Viel Spaß vor dem VG...
15.10.2025, 21:39
Na klar, auf dem Papier vielleicht, aber (nicht nur) wer in ner Behörde arbeitet, der weiß das genauso läuft und Normen biegsam sind. Wenn jemand einen Posten bekommen soll, und er ist irgendwie noch darstellbar innerhalb des bindenden Rechts geeignet, dann kriegt genau dieser Kandidat ihn auch. Einfach bestimmte „unverzichtbare“ Kriterien in die Ausschreibung einbauen, die in Summe genau passen. Und das auch abseits politischer Beamter, wo ohnehin oft jegliche Voraussetzungen über Bord geworfen werden und rechtliche Voraussetzungen mehr als Anregungen verstanden werden, die man befolgen kann oder auch nicht..
Beispiel für letzteres: https://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Roßner
Für ersteres: Ich hab es im persönlichen Arbeitsumfeld miterlebt, mehrfach.
Beispiel für letzteres: https://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Roßner
Für ersteres: Ich hab es im persönlichen Arbeitsumfeld miterlebt, mehrfach.
15.10.2025, 22:59
Ich wollte jetzt weniger auf die Einzelfälle raus, wo die Regeln verändert werden, als aufs Gegenteil. Wir haben in Masseneinstellungsverfahren teils ziemlich schematische Listenverfahren nach Examensboten, insbesondere bei Lehrkräften. Die gelten dann auch für Bundeslandwechsler oder für Berufserfahrene außerhalb des Staatsdienstes, deren Entwicklung seit dem Examen dann komplett unberücksichtigt bleibt. Das ist dann durchaus problematisch.
Vermutlich wird das Land argumentieren, dass Beamten mit wechselnden Aufgaben betraut werden können und es daher auf eine breite Verwendbarkeit ankommt, die aus den Examensergebnissen geschlossen werden kann. Deshalb würden dann Spezialkenntnisse in einem bestimmten Bereich das nicht ausgleichen können. Aber ich glaube, wenn es hart auf hart käme (hervorragend beurteilter Bundeslandwechsler gegen Berufsanfänger mit gutem Examen) würde es schwer fallen, die harte Notengrenze zu halten.
Ach so, weil oben auch BW genannt wird: die Verwaltung besteht nicht nur aus der Innenverwaltung. Andere Ressorts schreiben teils ohne Mindestpunktzahl aus. Das sind dann häufig auch Tätigkeiten, bei denen Spezialkenntnisse durchaus hilfreich sind. Insofern passt es dann dort auch wieder und klappt auch ohne VG ;)
Vermutlich wird das Land argumentieren, dass Beamten mit wechselnden Aufgaben betraut werden können und es daher auf eine breite Verwendbarkeit ankommt, die aus den Examensergebnissen geschlossen werden kann. Deshalb würden dann Spezialkenntnisse in einem bestimmten Bereich das nicht ausgleichen können. Aber ich glaube, wenn es hart auf hart käme (hervorragend beurteilter Bundeslandwechsler gegen Berufsanfänger mit gutem Examen) würde es schwer fallen, die harte Notengrenze zu halten.
Ach so, weil oben auch BW genannt wird: die Verwaltung besteht nicht nur aus der Innenverwaltung. Andere Ressorts schreiben teils ohne Mindestpunktzahl aus. Das sind dann häufig auch Tätigkeiten, bei denen Spezialkenntnisse durchaus hilfreich sind. Insofern passt es dann dort auch wieder und klappt auch ohne VG ;)
16.10.2025, 15:27
(14.10.2025, 18:21)Dachpappe schrieb: Angenommen, ein Bundesland wie Bayern mit mind. 7,0 Punkten im 2. Stex oder BW mit mind. 6,5 Punkten in beiden Examina verlangt für seine Verwaltung eine starre Notengrenze bei einem ausgeschriebenen Beruf.
Gilt diese nur für Berufseinsteiger oder könnte ein Volljurist mit mehrjähriger BE im ausgeschriebenen Bereich, jedoch mit niedrigeren Noten, dennoch zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden?
Kurz gesagt: Gleicht einschlägige BE das mangelnde Erreichen der Notengrenze beim Staat (Bund/Land) aus?
Ja, die Noten sind bei entsprechend "harter" Formulierung im Ausschreibungstext auch nach Jahren noch relevant und man kann trotz langjähriger BE abgelehnt werden, auch wenn die Notengrenze knapp unterschritten wird.
Im übrigen denke ich, dass im umgekehrten Fall der unterlegene Bewerber (der die Notengrenze im konstitutiven Anforderungsprofil erfüllt), gegen den ausgewählten Bewerber (der sie nicht erfüllt) vor dem VG durchaus gute Chancen hätte, zumal wenn die BE lt. Ausschreibung nur "wünschenswert" wäre...



