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Planstelle als Richter: Ablauf?
Leo@ius
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Registriert seit: Sep 2022
#1
29.09.2025, 18:12
Hallo zusammen,

bin als Assessor in BaWü gerade in meiner 2. Station (StA) und im nächsten Jahr steht bei mir die Verplanung an. Ich würde gerne an ein Amtsgericht gehen. Was aber würde passieren, wenn an den örtlich in Frage kommenden Amtsgerichten zunächst keine Planstelle frei wäre?

Meine Gedanken dazu:

- bei der StA als Assessor bleiben, bis eine passende Planstelle an einem AG da ist
- zunächst an einem LG verplant werden, um dann zu einem späteren Zeitpunkt ans AG zu wechseln 
- zunächst bei StA oder LG verplant werden, aber als Richter an einem AG mit akutem Bedarf vorläufig eingesetzt werden (ohne dortige Planstelle), bis eine passende Planstelle an einem AG frei ist 

Hat da jemand Erfahrungen, wie das tatsächlich in der Praxis ablaufen würde?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Praktiker
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#2
29.09.2025, 20:52
Da ist in der Praxis alles möglich. Da die Planmäßigkeit ja nicht gerade an einem bestimmten Tag stattfinden muss, ist das JuM ein bisschen flexibel. Sprich frühzeitig mit Deinem LOStA und dem Personalreferenzen über Deine Wünsche. Aber vielleicht bleibst Du dennoch erst einmal bei der StA. Oder es gibt am AG tatsächlich keine Planstelle und Du wirst dorthin abgeordnet, wobei es dann von der Stelle Situation wohl weniger eine Lebenszeiternennung beim LG gäbe als eine Ernennung bei der StA, also Richter kraft Auftrags. Das geht alles.
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Leo@ius
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#3
29.09.2025, 22:38
(29.09.2025, 20:52)Praktiker schrieb:  […]Sprich frühzeitig mit Deinem LOStA und dem Personalreferenzen über Deine Wünsche.[…]

Vielleicht eine blöde Frage, aber gibt es LOStAs, die ein Problem damit haben, wenn man offen erklärt, dass die StA nicht das eigene Ziel ist und man ans Gericht möchte? 

Und wenn es so wäre, dass ich zunächst bei der StA bliebe: Gibt es da einen typischen zeitlichen Horizont, bis eine passende Stelle da ist? Nach 5 Jahren hat man ja Anspruch auf eine Planstelle, wobei damit wohl eher irgendeine freie Planstelle gemeint sein dürfte, also nicht zwingend die Wunschstelle.
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Praktiker
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#4
30.09.2025, 05:10
(29.09.2025, 22:38)Leo@ius schrieb:  
(29.09.2025, 20:52)Praktiker schrieb:  […]Sprich frühzeitig mit Deinem LOStA und dem Personalreferenzen über Deine Wünsche.[…]

Vielleicht eine blöde Frage, aber gibt es LOStAs, die ein Problem damit haben, wenn man offen erklärt, dass die StA nicht das eigene Ziel ist und man ans Gericht möchte? 

Und wenn es so wäre, dass ich zunächst bei der StA bliebe: Gibt es da einen typischen zeitlichen Horizont, bis eine passende Stelle da ist? Nach 5 Jahren hat man ja Anspruch auf eine Planstelle, wobei damit wohl eher irgendeine freie Planstelle gemeint sein dürfte, also nicht zwingend die Wunschstelle.

Es gibt immer alles. Aber im Zweifelsfall ist es dennoch besser, offen zu kommunizieren. Denn in der Tat: Man hat Anspruch auf irgendeine Stelle. Aber man bewirbt sich nicht auf irgendeine, sondern auf die, die für einen ausgeschrieben wird. Das Personalwesen ist kompliziert genug, und es werden extra Stellen für Assessoren ausgeschrieben, die planmäßig werden sollen. Da ist es also schon entscheidend, dass diejenigen, die das beeinflussen können, wissen, was Du gerne hättest. 

Was übrigens unter Umständen auch geht, ist eine Sonderverwendung im Ministerium usw. Auch wenn Du daran Interesse hast, solltest Du mir jemandem reden. Wie ist denn der Kontakt zum AL? Der ist ja der allererste Ansprechpartner.
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Leo@ius
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#5
30.09.2025, 07:00
Okay, verstehe ich. Der Kontakt zum AL ist gut, könne ihn da auch mit einbinden. Noch eine Frage zum Personaldezernenten: So, wie ich das von Kolleginnen und Kollegen mitbekommen habe, meldet er sich gegen Ende der Assessorenzeit selbst bei einem, also nicht umgekehrt. Macht es trotzdem Sinn, den Personaldezernenten vorzeitig eigenständig zu kontaktieren oder ist das eher unüblich, weil der sonst 10 ungeplante Anrufe am Tag von diversen Assessorinnen und Assessoren hätte?
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Praktiker
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#6
30.09.2025, 17:15
Normalerweise sollte man auch das mit dem Vorgesetzten besprechen, der wiederum ohnehin mit ihm in Kontakt ist. Wenn man zur Unzeit im Ministerium aufschlägt, kann das ungut sein - noch größer ist aber die Gefahr, seinen Behördenleiter zu verärgern, weil man an ihm vorbei etwas einzufädeln versucht. Wenn Dein Verhältnis zum AL gut ist, besprich es sowieso erstmal mit ihm.
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Leo@ius
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#7
01.10.2025, 07:06
Danke dir!
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