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  5. Verfristeter Antrag zur Notenverbesserung
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Verfristeter Antrag zur Notenverbesserung
HessDrama
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#1
05.09.2025, 11:32
Hey ihr Lieben,
wie es im dümmsten Fall so laufen kann ... ich hab die Frist für den Antrag zur Notenverbesserung versäumt (Hessen).

Hinsichtlich des Fristbeginns heißt es "Bekanntgabe der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung". Dabei stellt Hessen auf den Tag der mündlichen Prüfung ab (Merkblatt und Schreiben). Bei gleichem Wortlaut der entscheidenden Norm stellt ein Urteil vom VG Köln aber auf die Zustellung der Prüfungsergebnisse/ des Bescheids ab. 

Hat hier jemand Erfahrungen oder kennt ein hierzu passendes Urteil aus Hessen, welches ebenfalls auf die Übersendung der Ergebnisse abstellt? Dies wäre in meinem Fall entscheidend und würde bedeuten, dass mein Antrag fristgerecht wäre.

Vielen Dank!
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.984
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
05.09.2025, 12:43
Wenn Du das Urteil zitierst oder gar verlinkst, können wir noch fundierter etwas dazu sagen...

"Bekanntgabe der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung" sprich sehr für den Tag des Mündlichen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.09.2025, 12:46 von Praktiker.)
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HessDrama
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#3
05.09.2025, 13:09
VG Köln, Urteil vom 15.12.2020 - 6 K 12981/17

Danke!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.09.2025, 13:09 von HessDrama.)
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.984
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
05.09.2025, 13:19
Die Frage stand bei der Entscheidung nicht im Vordergrund. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das so ganz durchdacht ist. Vielleicht war die Klägerin auch vorher gegangen und daher nur schriftlich benachrichtigt worden? Wer weiß...
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