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Gesamtnote vs. Einzelnoten Justiz
LaesioEnormis
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 15
Registriert seit: Oct 2024
#1
04.09.2025, 11:49
Hat jemand Wissen darüber, wie sehr die Einzelnoten einem die Möglichkeit für eine Justizeinstellung (bspw ordentliche Gerichtsbarkeit) eröffnen, wenn man zwar in der Endnote kein VB hat, sondern etwas darunter liegt, aber die Einzelnoten im Zivilrecht und Strafrecht schriftlich ebenfalls knapp unter 9 Punkten liegen, aber das öffentliche Recht einen für die Gesamtnote runterzieht.

Hat man dennoch eine Chance trotz guter Mitbewerber, die mgwl das VB erreicht haben, aber mglw schriftlich im Zivil/StrafR weniger gepunktet haben und stattdessen durch das öffentliche Recht eine bessere Gesamtnote erreicht haben?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Lauser
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2025
#2
04.09.2025, 13:32
Deine Einzelnoten interessieren absolut niemand. Die stellen dich auch als Strafrichter ein, wenn du in einer Strafrechtsklausur 2 Punkte hättest, wenn du oberhalb einer bestimmten (Gesamt-)Notengrenze bist (nur auf die kommt es an). 

Andersrum bringen dir 16 Punkte in einer Strafrechtsklausur nichts, wenn du insgesamt bei 7,9 stehst und man sich erst ab 8,0 bewerben kann
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LaesioEnormis
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 15
Registriert seit: Oct 2024
#3
04.09.2025, 13:36
Danke dir für die Einschätzung. Meiner Frage habe ich zugrunde gelegt, dass die formelle Notegrenze erreicht wurde. 
Weshalb will man denn die Einzelnoten sehen, wenn die im Endeffekt niemanden interessieren?
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ref1452
Junior Member
**
Beiträge: 45
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2025
#4
04.09.2025, 16:58
Ich habe mal jemanden von der GeneralStA gefragt, was es mit der Anforderung der Einzelnoten auf sich hat. Er meinte, Zitat: man will nicht dass man einen schriftlichen 5 Punkte Kandidat in der Justiz hat, deshalb würden solche aussortiert wenn sie durch eine mündliche die formale notengrenze erreicht haben. Halte nichts von der Aussage, fiel mir nur eben dazu ein. Außerdem habe ich mitbekommen, dass beim Vorstellungsgespräch Kommentare zu den einzelnoten gemacht wurden. Also die hatten sich diese ganz genau wohl angeschaut, aber welche Auswirkung das jetzt hatte, weiß ich natürlich nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2025, 16:59 von ref1452.)
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Law.NRW
Member
***
Beiträge: 106
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2021
#5
04.09.2025, 22:23
Na, da kann man von halten was man will. Aber die Aussagekraft der schriftlichen Prüfung dürfte schon etwas höher (wenn auch nicht ganz von Unwägbarkeiten befreit) sein, als das Ergebnis eines Tages mit 40 Minuten mündlicher Prüfung.
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