26.07.2025, 12:23
Grüße! Habe gerade die Situation, dass ich mich für das Referendariat in Hessen zum November 25 bewerben möchte und mich die Einreichung des Führungszeugnisses verwirrt. Ich habe gemäß der Angaben im Merkblatt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde an das LG Frankfurt abgeschickt und mich nun aber doch dazu entschieden Wiesbaden als Erstwunsch angeben zu wollen. Muss ich jetzt noch ein solches Führungszeugnis an das LG Wiesbaden schicken lassen? Wäre ja generell komisch, wenn man das nur an ein LG verschickt, obwohl man theoretisch noch zum Zweit- oder Drittwunsch geschickt werden kann.
Kann mir da jemand helfen?
Kann mir da jemand helfen?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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26.07.2025, 13:10
Zitat aus dem Merkblatt des OLG Frankfurt zum Einstellungsverfahren:
"Der Antrag muss der nach Abschnitt l zuständigen Behördenleitung des Landgerichts mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen zugehen."
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hess...6.9.19.pdf
Wenn du deinen Antrag in Wiesbaden stellst, muss also ein Führungszeugnis nach Wiesbaden geschickt werden. Der Antrag wird sowieso von den Landgerichten einfach nur ans OLG weitergeleitet, wo dann darüber entschieden wird.
Als kleine Randbemerkung, du kannst nicht nur deinen Einstellungswünschen, sondern jedem Landgericht in Hessen zugewiesen werden. Da ist das OLG völlig frei.
Ansonsten, volle Unterstützung für den Erstwunsch Wiesbaden. Organisation und Betreuung durch das LG dort sind super.
"Der Antrag muss der nach Abschnitt l zuständigen Behördenleitung des Landgerichts mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen zugehen."
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hess...6.9.19.pdf
Wenn du deinen Antrag in Wiesbaden stellst, muss also ein Führungszeugnis nach Wiesbaden geschickt werden. Der Antrag wird sowieso von den Landgerichten einfach nur ans OLG weitergeleitet, wo dann darüber entschieden wird.
Als kleine Randbemerkung, du kannst nicht nur deinen Einstellungswünschen, sondern jedem Landgericht in Hessen zugewiesen werden. Da ist das OLG völlig frei.
Ansonsten, volle Unterstützung für den Erstwunsch Wiesbaden. Organisation und Betreuung durch das LG dort sind super.
26.07.2025, 13:40
Danke schonmal!
Also sollte ich jetzt noch eins an das LG Wiesbaden adressiert versenden lassen, auch wenn ich schon eins nach Frankfurt geschickt habe?
Also sollte ich jetzt noch eins an das LG Wiesbaden adressiert versenden lassen, auch wenn ich schon eins nach Frankfurt geschickt habe?
26.07.2025, 17:09
Ja, natürlich. Das OLG klappert nicht die LGs ab und fragt, ob da irgendwo deine fehlenden Unterlagen rumfliegen.
27.07.2025, 21:20
Sofern dein Wohnort in Hessen hast schickst du deine Unterlagen nur an da Gericht das örtlich für dein Bezirk zuständig ist, unabhängig ob du dich dort bewirbst oder nicht.
28.07.2025, 06:11
I. und V. des Merkblatts sind doch wirklich eindeutig. Wohnsitz in Hessen = unabhängig vom Erstwunsch beim LG, in dessen Bezirk der Wohnsitz ist.
Da du dich scheinbar am Erstwunsch orientierst gehe ich davon aus, dass du keinen Wohnsitz in Hessen hast. Dann müssen die Unterlagen zwei Monate vorher vollständig beim LG eingehen, dessen Erstwunsch man angibt. Die prüfen dann auf Vollständigkeit und geben das auf dem Dienstweg an das OLG. Ich würde jetzt nicht davon ausgehen, dass das LG, an das zu letztendlich deine Unterlagen schickst, sämtliche anderen LG abtelefoniert, ob irgendwo dein Führungszeugnis angekommen ist. Insofern würde ich dringend raten, nochmal eins zu beantragen. An das LG, an das auch die übrigens Unterlagen gesendet wurden.
Da du dich scheinbar am Erstwunsch orientierst gehe ich davon aus, dass du keinen Wohnsitz in Hessen hast. Dann müssen die Unterlagen zwei Monate vorher vollständig beim LG eingehen, dessen Erstwunsch man angibt. Die prüfen dann auf Vollständigkeit und geben das auf dem Dienstweg an das OLG. Ich würde jetzt nicht davon ausgehen, dass das LG, an das zu letztendlich deine Unterlagen schickst, sämtliche anderen LG abtelefoniert, ob irgendwo dein Führungszeugnis angekommen ist. Insofern würde ich dringend raten, nochmal eins zu beantragen. An das LG, an das auch die übrigens Unterlagen gesendet wurden.