20.05.2025, 13:08
Hallo,
Kennt sich jemand speziell in Niedersachsen damit aus, wie es mit dem Ergänzungsvorbereitungsdienst abläuft, wenn man gegen das Ergebnis Widerspruch eingelegt hat.
Darf man bis zur Entscheidung über den Widerspruch trotzdem ganz normal den Ergänzungsvorbereitungsdienst anfangen. Oder muss man warten bis der Widerspruch entschieden wurde?
Kennt sich jemand speziell in Niedersachsen damit aus, wie es mit dem Ergänzungsvorbereitungsdienst abläuft, wenn man gegen das Ergebnis Widerspruch eingelegt hat.
Darf man bis zur Entscheidung über den Widerspruch trotzdem ganz normal den Ergänzungsvorbereitungsdienst anfangen. Oder muss man warten bis der Widerspruch entschieden wurde?
21.05.2025, 03:09
(20.05.2025, 13:08)Sandra951992 schrieb: Hallo,Du musst den antreten. Der Widerspruch macht keinen Unterschied, denn bis du davon wieder was hörst, hast du schon den Zweitversuch geschrieben und im besten Fall sogar schon bestanden.
Kennt sich jemand speziell in Niedersachsen damit aus, wie es mit dem Ergänzungsvorbereitungsdienst abläuft, wenn man gegen das Ergebnis Widerspruch eingelegt hat.
Darf man bis zur Entscheidung über den Widerspruch trotzdem ganz normal den Ergänzungsvorbereitungsdienst anfangen. Oder muss man warten bis der Widerspruch entschieden wurde?