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  5. Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG)
Antworten

 
Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG)
Neuling363
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2025
#1
29.03.2025, 15:02
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und möchte mich mit meiner Frage an diejenigen aus der Justiz wenden, insbesondere an die VG Richter, aber auch gerne an diejenigen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Ich arbeite seit ca. 3 Jahren in einer Großkanzlei im öff. Rechtsbereich und kann in der Regel zwischen 20:30/21:30 Uhr Feierabend machen. Es gibt aber auch Tage, wo ich deutlich länger arbeiten muss, weil etwas eiliges dazwischen kommt oder ich Fristen einhalten muss. Ich bearbeite die Mandate weit überwiegend allein, mit dem Partner verstehe ich mich sehr gut.

Die fehlende Planbarkeit meiner Arbeit macht mir zu schaffen. Ich muss teilweise auch am Wochenende ran und daher Verabredungen oÄ absagen. Am schlimmsten trifft es meine Frau. Bisher konnte sie sich mit meinen Arbeitszeiten arrangieren. Wir wollen jetzt aber Kinder planen und das ist mit meinen nicht planbaren und überaus langen Arbeitszeiten nicht machbar.

Daher denke ich über einen Wechsel in die Justiz, am liebsten zum VG, nach. Bundesland wäre NRW. Wie sieht es denn in der Justiz, gerade am VG, mit der Planbarkeit der Arbeitszeiten aus? Müsst ihr auch am Wochenende ran? Meine Frage rührt gar nicht so sehr aus der allgemeinen Belastung der Gerichte, die ja bekannt ist. Sondern sie bezieht sich auf Eilverfahren, welche die Planung zerschießen können, oder? Kommt sowas häufig vor? Sollte ich deshalb vielleicht eher in die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Wie geht ihr im Allgemeinen mit richtig eiligen Dingen um? Mir macht das sehr zu schaffen und ich muss alles immer sofort erledigen. Lernt man als Richter mit der Zeit damit umzugehen? Ich wäre auch in diesem Punkt über Tipps dankbar.
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

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Adlatus
Junior Member
**
Beiträge: 23
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#2
29.03.2025, 16:40
Ich war sowohl in der ordentlichen als auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingesetzt. In meinem Fall war die Arbeitsbelastung am VG nicht niedrig, aber doch deutlich geringer als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Insbesondere gab es dort keine Wochenendarbeit. Die Planbarkeit der Arbeit ist beim VG allgemein gut. Eine Ausnahme gilt für Kammern mit der Zuständigkeit für Versammlungsrecht und Abschiebungen. Da gilt es gelegentlich Mal, sehr eilige Entscheidungen zu treffen.
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Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#3
29.03.2025, 18:45
Am VG grds. sehr planbar. Am Wochenende gibt es regelmäßig einen Eildienst, der unabhängig von der Materie entscheidet. Ob man mal am Wochenende ran muss, hängt auch ganz wesentlich von der eigenen Arbeitsweise ab. Wenn man zügig arbeitet und entscheidungsfreudig ist, kommt man aber mit der regelmäßigen Arbeitszeit (orientiert an den 41 Wochenstunden der Beamten) in aller Regel gut aus. Wenn man besonders „gründlich“ ist und alles 20 Mal hin und her wälzen muss, dann natürlich eher nicht. Ich kann die Fälle, in denen ich in mittlerweile mehr als zehn Jahren unfreiwillig am Wochenende arbeiten musste, aber an einer Hand abzählen. Wenn ich am Wochenende gearbeitet habe, war es freiwillig.
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Neuling363
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2025
#4
30.03.2025, 09:37
Danke für die Antworten. Was heißt denn Eildienst am Wochenende genau bei euch? Verstößt das nicht gegen den gesetzlichen Richter, wenn ich bspw. am Samstag ein Eilverfahren betreibe, darüber aber nicht die Kammer entscheidet, die nach GVP für Versammlungsrecht zuständig wäre, sondern irgendein Eildienst? Oder was genau meinst du damit?

Und wie ist es mit den Eilverfahren denn tatsächlich, also was genau heißt eilig? Aus den Bereich, aus dem ich komme bzw. den ich hier kanzleiintern betreue, gibt es auch Eilverfahren. Die liegen aber teilweise beim Gericht 2-3 Monate (öff. Baurecht bspw.). Lernt man mit der Zeit als Richter damit umzugehen und lässt " fünfe gerade sein", weil der Schreibtisch ohnehin voll ist? Oder wie behandelst du als erfahrener Richter die Eilverfahren? Ich frage dies deshalb, weil meine nicht planbare Arbeitszeit auch daher rührt, dass die Mandanten mir im Nacken sitzen, wenn etwas in deren Augen eilig ist. Da kann ich dann nicht sagen "Das kann auch noch ein paar Tage warten", sondern muss springen. Ist das beim Gericht dann anders? Ich hoffe du verstehst, was ich meine.
Beste Grüße
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Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#5
30.03.2025, 11:23
(30.03.2025, 09:37)Neuling363 schrieb:  Danke für die Antworten. Was heißt denn Eildienst am Wochenende genau bei euch? Verstößt das nicht gegen den gesetzlichen Richter, wenn ich bspw. am Samstag ein Eilverfahren betreibe, darüber aber nicht die Kammer entscheidet, die nach GVP für Versammlungsrecht zuständig wäre, sondern irgendein Eildienst? Oder was genau meinst du damit?

Und wie ist es mit den Eilverfahren denn tatsächlich, also was genau heißt eilig? Aus den Bereich, aus dem ich komme bzw. den ich hier kanzleiintern betreue, gibt es auch Eilverfahren. Die liegen aber teilweise beim Gericht 2-3 Monate (öff. Baurecht bspw.). Lernt man mit der Zeit als Richter damit umzugehen und lässt " fünfe gerade sein", weil der Schreibtisch ohnehin voll ist? Oder wie behandelst du als erfahrener Richter die Eilverfahren? Ich frage dies deshalb, weil meine nicht planbare Arbeitszeit auch daher rührt, dass die Mandanten mir im Nacken sitzen, wenn etwas in deren Augen eilig ist. Da kann ich dann nicht sagen "Das kann auch noch ein paar Tage warten", sondern muss springen. Ist das beim Gericht dann anders? Ich hoffe du verstehst, was ich meine.
Beste Grüße
Der ganze Eildienst wird regelmäßig im GVP für das jeweilige Jahr geregelt. Der Eildienstrichter ist dann der nach dem GVP zuständige gesetzliche Richter. Er trifft aber natürlich nur Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden. Alles andere wird für die zuständigen Spruchkörper für die nächsten Werktage liegen gelassen.

Wie eilig etwas ist, hängt von der Materie ab. Wenn bspw. eine Versammlung oder eine Abschiebung anstehen, sollte das Verfahren spätestens bis zum jeweiligen Zeitpunkt entschieden sein. Oder als anderes Beispiel, ich habe mal Kinder- und. Jugendhilferecht gemacht. Wenn da Inobhutnahmen durch das Jugendamt passiert sind, haben wir die Eilverfahren auch so schnell wie möglich entschieden. Das konnte auch mal binnen Stunden sein. In anderen Bereichen kann es sehr viel länger dauern. Konkurrentenstreitigkeiten im Beamtenrecht dauern zB regelmäßig Monate. Letztlich bist du der Richter und musst für dich entscheiden, wie dringend etwas ist. Druck machen kann dir da eigentlich auch niemand wirklich. Du bist da wesentlich freier als ein Anwalt.
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