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  5. Verbeamtung Land bzw. Kommune
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Verbeamtung Land bzw. Kommune
Jurist_Hessen
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2025
#1
18.03.2025, 17:44
Hallo zusammen, ich habe eine Zusage bei einer Stadterwaltung und bei einer Landesbehörde, beides mit Verbeamtung (A13 bzw. A14). Die Stadtverwaltung gefällt mir persönlich von den Aufgaben her besser. Ich kann nur noch nicht überblicken, ob es ggf Nachteile geben könnte, sich für die Stadtverwaltung zu entscheiden. Ich frage mich z.B., ob man in beiden Fällen Landesbeamter wird und bei einer A13 Stelle Bezüge in gleicher Höhe erhält oder gibt es eine Art Zuschlag für Beamte in der Landesbehörde? Für Informationen wäre ich sehr dankbar.

LG
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#2
18.03.2025, 18:06
(18.03.2025, 17:44)Jurist_Hessen schrieb:  Hallo zusammen, ich habe eine Zusage bei einer Stadterwaltung und bei einer Landesbehörde, beides mit Verbeamtung (A13 bzw. A14). Die Stadtverwaltung gefällt mir persönlich von den Aufgaben her besser. Ich kann nur noch nicht überblicken, ob es ggf Nachteile geben könnte, sich für die Stadtverwaltung zu entscheiden. Ich frage mich z.B., ob man in beiden Fällen Landesbeamter wird und bei einer A13 Stelle Bezüge in gleicher Höhe erhält oder gibt es eine Art Zuschlag für Beamte in der Landesbehörde? Für Informationen wäre ich sehr dankbar.

LG

In der Regel gelten die Vorschriften für Landesbeamte auch für Kommunalbeamte entsprechend, sofern nicht explizit etwas anderes genannt ist. Pauschale Zuschläge gibtes für Landesbeamte ebenso wenig wie für Bundesbeamte. Das richtet sich nach dem besetzten Dienstposten. Teilweise gibt es pauschale Zuschläge für bestimmte Behörden oder Bereiche, bspw. Bankzulage bei der Bundesbank oder die Zulage für die Tätigkeit bei obersten Bundesbehörden (sog. "Ministerialzulage") oder die Zulage für die Tätigkeit bei Nachrichtendiensten. Zulagen werden in der Regel geleistet, weil sonst der Dienstposten bzw. das damit verbundene Amt, das mit A13 bspw. bewertet wird, durch A13 allein nicht amtsangemessen besoldet würde. Mithilfe von Zulagen wird dann versucht das Besoldungssystem an den Stellen zu "retten" - sie sind eben verfassungsrechtlich geboten.

Ein Kommunalbeamter auf einem A13 Dienstposten erhält die gleiche Besoldung wie ein Landesbeamter auf einem A13 Dienstposten in dem jeweiligen Land. Der Unterschied ist vor allem, dass der Kommunabeamte die Kommune als seinen Dienstherrn hat. Eine Versetzung ist damit nur innerhalb der Gebietskörperschaft möglich. Der Landesbeamte kann grundsätzlich im gesamten Gebiet des Dienstherrn versetzt werden, beim Land eben auch von Aurich nach Göttingen (Nds.) oder beim Bundesbeamten auch von Flensburg nach Konstanz/Berchtesgarden (bewusst Extrembeispiele). Insofern ist es als Kommunalbeamter natürlich toll. Je nach Größe der Kommune können allerdings die dienstpostenmäßigen Entwicklungsmöglichkeiten begrenzt sein. Dafür ist es sinnvoll sich den Haushaltsplan der Kommune anzuschauen. Ganz oben ist natürlich der Verwaltungsleiter der (Ober-)Bürgermeister. Bereits von dessen Bewertung hängt der Unterbau ab, und die Bewertung von der (O)B-Stelle hängt wiederum von der (Einwohner-)Größe der Stadt ab. Allerdings ist es nicht selten so, dass dann einige Posten auch unterhalb des (O)B Wahlbeamten bzw. Beamte auf Zeit stellen sind (was nicht schlecht sein muss, nur es ist eben in der Dauer von vorneherein begrenzt), Bsp: Beigeordnete, Erste Stadträte, Stellvertreter des Bürgermeisters usw. Das muss man sich genau vorher sonst mal den Haushaltsplan der Kommune anschauen und dann kann man entsprechend auch abschätzen wie die Entwicklungsmögichkeiten sind.

Der Kommunalbeamte hat als oberste Dienstbehörde bzw. Dienstvorgesetzten eben den (Ober-)Bürgermeister. Bei den Landesbeamten ist dies der jeweilige Minister des Geschäftsbereichs.
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Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#3
18.03.2025, 18:31
Der wichtigste Unterschied sind sicherlich die Entwicklungsmöglichkeiten. Selbst in größeren Städten sind die Amtsleiter in der Regel mit maximal A16 oder B2 besoldet. Da kann man sich natürlich schon vorher ausrechnen, wie die Chancen stehen, dort mal hinzukommen (ohne das passende Parteibuch im passenden Moment genau Null). In der Landesverwaltung sieht es natürlich anders aus. In größeren Ländern wird man als Jurist A15 oder A16 schon relativ regelmäßig einplanen können.
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Jurist_Hessen
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2025
#4
19.03.2025, 06:11
Danke für Eure hilfreichen Antworten! 

An die fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten habe ich auch bereits gedacht. Allerdings sehe ich die auch in der Landesbehörde, in der ich mich beworben habe, nicht. Die Juristen sind ausschließlich in der Rechtsabteilung und schaffen es nur in sehr seltenen Einzelfällen auf die Leitungsebene. 

Theoretisch könnte man sich ja auch woanders hin bewerben, wenn man aufsteigen möchte. Oder meint ihr man ist dann nicht mehr so interessant, weil man "nur" in einer Stadtverwaltung tätig war?
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.974
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
19.03.2025, 06:43
Bewerben und versetzen lassen geht immer. Wir haben auch schon Beamte aus einer Kommune zu uns geholt. Nur nimmt man vielleicht im Zweifelsfall lieber interne Bewerber, und manche Stellen werden gar nicht extern ausgeschrieben. Und vielleicht konntest du in der Kommune bestimmte Vorerfahrungen nicht machen. Also gehen tut alles, aber wenn Du bestimmte Stellen im Landesdienst anstrebst, wäre die Gemeinde ein Umweg.
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Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#6
19.03.2025, 14:26
(19.03.2025, 06:11)Jurist_Hessen schrieb:  Danke für Eure hilfreichen Antworten! 

An die fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten habe ich auch bereits gedacht. Allerdings sehe ich die auch in der Landesbehörde, in der ich mich beworben habe, nicht. Die Juristen sind ausschließlich in der Rechtsabteilung und schaffen es nur in sehr seltenen Einzelfällen auf die Leitungsebene. 

Theoretisch könnte man sich ja auch woanders hin bewerben, wenn man aufsteigen möchte. Oder meint ihr man ist dann nicht mehr so interessant, weil man "nur" in einer Stadtverwaltung tätig war?

Das geht sicherlich alles. Wie schnell und reibungslos es klappt, hängt sicherlich davon ab, was du vorher konkret gemacht hast und wo es hingehen soll. Es kommt hier zB nicht selten vor, dass Leute aus den Bezirksregierungen in die Fachministerien wechseln. Es wird aber kaum jemand aus dem Landesamt für Eich- und Vermessungswesen ins JM wechseln (wobei auch das natürlich theoretisch nicht ausgeschlossen wäre). Am Ende des Tages ist Geld aber ohnehin nicht alles. Ob man jetzt A15 oder A16 verdient, ändert eigentlich nicht wirklich etwas. Von daher würde ich das alles auch nicht zu hoch hängen und lieber das machen, wo ich mir Stand mehr Freude an der Tätigkeit erwarten würde. Es kann ja auch schön sein, der einzige Jurist in einer kleineren Gemeinde zu sein, sich dort geschätzt und in dem Ort zu Hause zu fühlen.
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