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  5. RA in Nebentätigkeit - Erfahrungen?
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RA in Nebentätigkeit - Erfahrungen?
redwood
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#1
23.02.2025, 11:51
Liebe Mitforisten,

ich weiss, dass das Thema RA in Nebentätigkeit schon mehrfach hier im Forum diskutiert wurde und würde mich freuen, wenn jemand Erfahrungen teilen könnte. :)

Ich bin als Syndikus tätig und nebenher noch als RA zuglassen und habe die entsprechende Freistellungserklärung meines AG. Das mit dem RA läuft einfach nebenher, bin bis jetzt nie als RA nebenberuflich tätig geworden. Bevor ich als Sydinkus angefangen habe, habe ich als RA in einer kleinen "Boutique"-Kanzlei gearbeitet - jetzt habe ich erfahren, dass die wohl gut zu tun haben und ich frage mich, ob ich da jetzt nochmal anklopfen soll und frage, ob ich nicht im befgrenzten Umfang und nebenberuflich für die tätig werden könnte. Hab noch ein ganz gutes Verhältnis mit Edit: "zu" ;-) denen.

Hat jemand Erfahrungen, wie man so etwas in der Praxis am besten aufsetzt?

Meine Vostellung wäre, dass ich als selbständiger RA regelmäßig in geringem Umfang unterstütze (4-5h die Woche) und ensprechend Rechnungen an die Kanzlei stellen und nicht im Außenverhältnis auftrete.  

Wenn die Kanzlei X Euro als Stundensatz verlangt, was kann/sollte ich ggü der Kanzlei verlangen? (70%, 80%?) Wie regelt man die Aspekte Unabhängigkeit und Arbeitsumfang am besten? etc. pp.

Hat diesbzgl jemand Erfahrungen?  Ich würde auf die Kanzlei gerne zumindest mit einem halbwegs realistischen ersten Vorschlag zu gehen und nicht bloß mit "ich dachte ihr könntet evtl. Unterstützung gebrauchen - wie schauts aus?".

Vielen Dank! Smile
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.02.2025, 12:15 von redwood.)
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JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 245
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#2
23.02.2025, 13:30
(23.02.2025, 11:51)redwood schrieb:  Liebe Mitforisten,

ich weiss, dass das Thema RA in Nebentätigkeit schon mehrfach hier im Forum diskutiert wurde und würde mich freuen, wenn jemand Erfahrungen teilen könnte. :)

Ich bin als Syndikus tätig und nebenher noch als RA zuglassen und habe die entsprechende Freistellungserklärung meines AG. Das mit dem RA läuft einfach nebenher, bin bis jetzt nie als RA nebenberuflich tätig geworden. Bevor ich als Sydinkus angefangen habe, habe ich als RA in einer kleinen "Boutique"-Kanzlei gearbeitet - jetzt habe ich erfahren, dass die wohl gut zu tun haben und ich frage mich, ob ich da jetzt nochmal anklopfen soll und frage, ob ich nicht im befgrenzten Umfang und nebenberuflich für die tätig werden könnte. Hab noch ein ganz gutes Verhältnis mit Edit: "zu" ;-) denen.

Hat jemand Erfahrungen, wie man so etwas in der Praxis am besten aufsetzt?

Meine Vostellung wäre, dass ich als selbständiger RA regelmäßig in geringem Umfang unterstütze (4-5h die Woche) und ensprechend Rechnungen an die Kanzlei stellen und nicht im Außenverhältnis auftrete.  

Wenn die Kanzlei X Euro als Stundensatz verlangt, was kann/sollte ich ggü der Kanzlei verlangen? (70%, 80%?) Wie regelt man die Aspekte Unabhängigkeit und Arbeitsumfang am besten? etc. pp.

Hat diesbzgl jemand Erfahrungen?  Ich würde auf die Kanzlei gerne zumindest mit einem halbwegs realistischen ersten Vorschlag zu gehen und nicht bloß mit "ich dachte ihr könntet evtl. Unterstützung gebrauchen - wie schauts aus?".

Vielen Dank! Smile

Meiner Einschätzung nach sind 70-80% ein gutes Stück zu hoch gegriffen. Zwar wirst du bei einem so kleinem Umfang wohl kaum Fixkosten für die Kanzlei verursachen (du brauchst kein Büro, zahlst deine Kammerbeiträge selbst und wirst wohl kaum Refas beanspruchen) aber für die Kanzlei muss es sich schon auch lohnen, sonst verschenken sie ja praktisch ihre Mandate und ferner könnte es bei den festangestellten Anwälten für Unmut sorgen, wenn du einer derartig hohe Beteiligung erhältst.
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redwood
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#3
24.02.2025, 18:57
(23.02.2025, 13:30)JuraHassLiebe schrieb:  
(23.02.2025, 11:51)redwood schrieb:  Liebe Mitforisten,

ich weiss, dass das Thema RA in Nebentätigkeit schon mehrfach hier im Forum diskutiert wurde und würde mich freuen, wenn jemand Erfahrungen teilen könnte. :)

Ich bin als Syndikus tätig und nebenher noch als RA zuglassen und habe die entsprechende Freistellungserklärung meines AG. Das mit dem RA läuft einfach nebenher, bin bis jetzt nie als RA nebenberuflich tätig geworden. Bevor ich als Sydinkus angefangen habe, habe ich als RA in einer kleinen "Boutique"-Kanzlei gearbeitet - jetzt habe ich erfahren, dass die wohl gut zu tun haben und ich frage mich, ob ich da jetzt nochmal anklopfen soll und frage, ob ich nicht im befgrenzten Umfang und nebenberuflich für die tätig werden könnte. Hab noch ein ganz gutes Verhältnis mit Edit: "zu" ;-) denen.

Hat jemand Erfahrungen, wie man so etwas in der Praxis am besten aufsetzt?

Meine Vostellung wäre, dass ich als selbständiger RA regelmäßig in geringem Umfang unterstütze (4-5h die Woche) und ensprechend Rechnungen an die Kanzlei stellen und nicht im Außenverhältnis auftrete.  

Wenn die Kanzlei X Euro als Stundensatz verlangt, was kann/sollte ich ggü der Kanzlei verlangen? (70%, 80%?) Wie regelt man die Aspekte Unabhängigkeit und Arbeitsumfang am besten? etc. pp.

Hat diesbzgl jemand Erfahrungen?  Ich würde auf die Kanzlei gerne zumindest mit einem halbwegs realistischen ersten Vorschlag zu gehen und nicht bloß mit "ich dachte ihr könntet evtl. Unterstützung gebrauchen - wie schauts aus?".

Vielen Dank! Smile

Meiner Einschätzung nach sind 70-80% ein gutes Stück zu hoch gegriffen. Zwar wirst du bei einem so kleinem Umfang wohl kaum Fixkosten für die Kanzlei verursachen (du brauchst kein Büro, zahlst deine Kammerbeiträge selbst und wirst wohl kaum Refas beanspruchen) aber für die Kanzlei muss es sich schon auch lohnen, sonst verschenken sie ja praktisch ihre Mandate und ferner könnte es bei den festangestellten Anwälten für Unmut sorgen, wenn du einer derartig hohe Beteiligung erhältst.

Danke!
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