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  5. Zu spät für die Justiz?
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Zu spät für die Justiz?
Sailor
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#1
18.02.2025, 15:31
Hallo,

bis wann lohnt es sich in die Justiz (StA oder Ri) zu wechseln mit Blick z.B. auf die Besoldung, Versorgungsbezüge, Private Krankenversicherung etc.? 
Ich bin Rechtsanwältin und schon Mitte dreißig; liebäugele schon etwas länger mit der Justiz, aber wollte noch Erfahrungen sammeln in der freien Wirtschaft, da ein Wechsel in die Justiz schon recht verbindlich ist. 

In den meisten Bundesländern liegt die Altersgrenze knapp über 40. 

Hat jemand Erfahrungen gemacht mit einem Wechsel in die Justiz während der Dreißiger?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
JuraLiebhaber
Member
***
Beiträge: 245
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#2
18.02.2025, 15:53
Ich bin mit Anfang / Mitte 30 in die Justiz. 

War nie ein Thema. 

Wenn du dich mit 40 bewirbst, wirst du deinen bisherigen Werdegang natürlich - so wie auch der 25 jährige - im Bewerbungsgespräch darlegen müssen. 

erklär deine Beweggründe plausibel und niemand wird weiter nachhaken
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2025, 15:53 von JuraLiebhaber.)
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juraistschön
Member
***
Beiträge: 139
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#3
19.02.2025, 08:28
Schau dir am besten auch die Vorschriften Deines Bundeslandes zur Anerkennung der vorangegangenen Berufstätigkeit etwa bei der Berechnung der Stufenlaufzeit und der pensionswirksamen Dienstzeit an. Diese Punkte kann man ggf. auch schon vorab klären, auf jeden Fall würde ich das zeitnah nach dem Einstieg tun (insbes. hinsichtlich letzterem).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.02.2025, 08:28 von juraistschön.)
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Sailor
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#4
19.02.2025, 15:25
Vielen Dank für eure Antworten!

Das mit den anrechenbaren Zeiten hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm - habe gerade nachgelesen & tatsächlich werden die Hälfte der Jahre bis maximal 10 Jahre angerechnet.
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Rechtsverwender
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2025
#5
19.02.2025, 18:30
Bitte denke auch dran, dass die Rente im Versorgungswerk bei einem Wechsel einbrechen wird. Das muss (und kann grundsätzlich) die Pension kompensieren. Da würde ich auch einmal durchrechnen, welche Quote vom Ruhegehalt da je nach Arbeitszeitmodell raus kommt.
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AhoiCZ
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2025
#6
21.02.2025, 21:16
(19.02.2025, 18:30)Rechtsverwender schrieb:  Bitte denke auch dran, dass die Rente im Versorgungswerk bei einem Wechsel einbrechen wird.
Was genau ist mit Einbrechen gemeint?
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Rechtsverwender
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2025
#7
21.02.2025, 21:25
(21.02.2025, 21:16)AhoiCZ schrieb:  
(19.02.2025, 18:30)Rechtsverwender schrieb:  Bitte denke auch dran, dass die Rente im Versorgungswerk bei einem Wechsel einbrechen wird.
Was genau ist mit Einbrechen gemeint?
Es werden keine weiteren Beiträge gezahlt, der Quotient für die Berechnung der Rente wird also kleiner, die Rente sinkt (bzw. steigt nicht weiter an).
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RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 480
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#8
21.02.2025, 21:48
(21.02.2025, 21:25)Rechtsverwender schrieb:  
(21.02.2025, 21:16)AhoiCZ schrieb:  
(19.02.2025, 18:30)Rechtsverwender schrieb:  Bitte denke auch dran, dass die Rente im Versorgungswerk bei einem Wechsel einbrechen wird.
Was genau ist mit Einbrechen gemeint?
Es werden keine weiteren Beiträge gezahlt, der Quotient für die Berechnung der Rente wird also kleiner, die Rente sinkt (bzw. steigt nicht weiter an).

Allerdings sollte man sich einmal das entsprechende Beamtenversorgungsgesetz seines Landes anschauen. In Nds können bspw. bis iirc zehn Jahre als Rechtsanwalt auf die Berechnung für die Dienstzeit, die der Pensionshöhe zu Grunde gelegt wird, angerechnet werden, § 11 NBeamtVG.
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